Ausbildung als Thermometermacher (m/w/d)
Ob im Alltag, in Labors oder bei meteorologischen Messungen - Thermometer zeigen uns, wie warm es gerade ist. Als Thermometermacher (m/w/d) fertigst und justierst du diese teilweise hochpräzisen Messgeräte. Dabei arbeitest du hauptsächlich in Betrieben, die technische Glaswaren für Laboratorien oder feinmechanische und optische Erzeugnisse herstellen, bearbeiten und veredeln. Das Handwerk des Thermometermachers (m/w/d) unterteilt sich in zwei Fachrichtungen: Thermometerblasen und Thermometerjustieren.
Als Vertreter der Fachrichtung Thermometerblasen verarbeitest du Glasröhren und Glasstäbe zu Rohlingen. Dazu erhitzt du das Glasmaterial vor einer Flamme - dann ziehst, bläst und biegst du es, bis es die gewünschte Form hat. Hierfür ist viel handwerkliches Geschick und ein gutes Gefühl für die Eigenschaften von Glas erforderlich. Als Vertreter der Fachrichtung Thermometerjustieren trittst du erst später in Aktion. Mit Hilfe von Justierbädern, die beispielsweise mit Trockeneis oder siedendem Wasser gefüllt sind, ermittelst du den Null- und den Kochpunkt. So kannst du die ersten Markierungen für die spätere Messskala ermitteln. Zusätzlich stellst du auch Träger für die von dir gefertigten Thermometer aus Holz, Kunststoff oder Metall her.
Sorgfalt und handwerkliches Geschick
Als Thermometermacher (m/w/d) brauchst du viel handwerkliches Geschick, gerade wenn du die Glasröhren mit Hilfe von Brenner, Einschnürblechen, Quetschzangen und Pinzetten in die gewünschte Form bringst. Darüber hinaus ist große Sorgfalt und vor allem Präzision gefragt - denn wer will schon ein Thermometer, das ungenau arbeitet.
Weitere Informationen
Mehr Details zu diesem Ausbildungsberuf erfährst du beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Keine Tarifdaten für diesen Hauptberuf vorhanden.
Hinweis für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.
Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.
Ausbildungsplätze/Praktika
Freie Ausbildungsplätze
Wir beraten euch gerne!
Bei Fragen zu diesem Ausbildungsberuf kannst du dich jederzeit an unsere Ausbildungsberatung oder an unser Team Berufsorientierung wenden.