RechtSchwarzarbeitsbekämpfung: Neue Pflichten für Friseure und Kosmetiker
Seit Beginn des Jahres zählt das Friseur- und Kosmetikgewerbe zu den Schwarzarbeitsbranchen. Damit sind einige gesetzliche Pflichten verbunden.
Die neuen Regeln im Überblick
Das Friseur- und Kosmetikgewerbe zählt seit dem 1. Januar 2026 im Einvernehmen mit demZentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) zu den sogenannten „Schwarzarbeitsbranchen“ nach demSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Für Betriebe gelten dadurch nun zusätzliche gesetzliche Pflichten, die insbesondere bei Prüfungen durch den Zoll relevant sind.
Bitte lesen Sie die nachfolgenden Vorgaben aufmerksam durch, überprüfen Sie Ihre betrieblichen Abläufe frühzeitig und passen Sie ggf. bestehende Unterlagen entsprechend an:
Unsere Experten stehen Ihnen bei Fragen zu den neuen gesetzlichen Anforderungen gern zur Verfügung und helfen Ihnen, Verstöße und Bußgelder zu vermeiden. Weitere Informationen finden Sie auch in diesem Artikel der Deutschen Handwerks Zeitung (DHZ):
Schwarzarbeit bekämpfen: Diese Pflichten haben Friseure und Kosmetiker (DHZ)