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DHZ - Katharina Täubl

Ausbildung als Baugeräteführer (m/w/d)

Es ist der Berufswunsch vieler Kinder: Bagger fahren, wenn sie groß sind. Als Baugeräteführer könnte dieser Traum Wirklichkeit für dich werden - und du kannst noch viel mehr machen, als einen Bagger zu bedienen. Kräne, Radlader, Planierraupen oder Walzen gehören beispielsweise auch zu den Geräten, mit denen du für Bewegung am Bau sorgst.Du hebst Baugruben oder Gräben aus oder sorgst als Kranführer für eine punktgenaue Anlieferung von Material am Arbeitsplatz. Dabei übernimmst du selbstverständlich die Wartung und kleinere Reparaturen an deinen Maschinen. Außerdem musst du mit Vermessungsgeräten umgehen und Materialien wie Metalle und Kunststoffe be- und verarbeiten. Du kennst dich nicht nur in den Cockpits perfekt aus - und übernimmst auch den Transport der Geräte zur Baustelle. Du richtest Baustellen ein, nimmst die Geräte in Betrieb und rüstest sie je nach Bedarf um.

Du bist fit, schwindelfrei und Technik ist dir nicht fremd


Was musst du für den Beruf des Baugeräteführers mitbringen? Ein Baugeräteführer braucht ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen und muss körperlich fit sowie schwindelfrei sein. Köpfchen musst du allerdings auch haben: Denn zur Ausbildung gehören sämtliche elektronischen, pneumatischen und hydraulischen Steuerungen - das musst du nicht nur aussprechen können, sondern auch technisch verstanden haben.


Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr:935,00 €
2. Lehrjahr:1230,00 €
3. Lehrjahr:1495,00 €
Gültig ab: 01.04.2023, Tarif

 Hinweis für Ausbildungsbetriebe

Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet  § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.

Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.

 

Ausbildungsplätze/Praktika

Freie Ausbildungsplätze

Offene Ausbildungsplätze als Baugeräteführer (m/w/d): 2

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Baugeräteführer (m/w/d): 0

Wir beraten euch gerne!

Unsere Ausbildungsberaterinnen und -berater helfen bei Fragen rund um die Ausbildung oder bei Problemen gerne weiter.



Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf

Weitere Informationen zur Ausbildung als Baugeräteführer (m/w/d) gibt es beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).