Ausbildung als Zweiradmechatroniker (m/w/d)
Du bekommst nicht genug von dem Film Easy-Rider"? Oder stehst du eher auf Mountainbikes? Als Zweirad-Mechatroniker hast du die Wahl zwischen Motorrad- und Fahrradtechnik.Du stellst nicht nur alles, was zwei Räder hat, her, sondern reparierst oder baust die Gefährte auch um. Mess- und Prüfgeräte sind dabei voll im Einsatz und ständig gibt es Innovationen bei den Reparatur- und Diagnosemethoden. Da Motorrad, Motorroller, Mofa und Mokick keine schützenden Karosserien besitzen, müssen sie beim Wartungsdienst gewissenhaft auf Verkehrssicherheit gecheckt werden. Dazu übernimmst du auch Reparaturen, wie zum Beispiel das Ersetzen von verschlissenen oder defekten Bauteilen. Du bist auch im Einsatz, wenn es darum geht, ein Motorrad auf Chopper" zu trimmen und dafür beispielsweise eine lange Gabel oder andere Räder zu montieren. Als Zweirad-Mechatroniker musst du dich mit komplex verknüpften Mechatronik- und IT-Systemen auskennen - mit allem hydraulischen Drum und pneumatischen Dran. Dazu kommt die ganze Bandbreite der Baustoffbearbeitung von Metall bis Karbon.
Geduld, Geschick und Freundlichkeit
Du bist aber auch für Fahrräder zuständig. Die Drahtesel" liegen als umweltfreundliches Verkehrsmittel und als Fitnessgerät voll im Trend. Als Zweirad-Mechatroniker wartest und reparierst du alles vom Trekkingrad bis zum rekordverdächtigen Rennrad und auch Elektrobikes. Der Kunde ist dabei König. Egal, ob er ein Rad von der Stange oder ein individuelles Liegerad wünscht. Deine Geduld und dein Geschick sind gefragt, um die passenden Einzelteile wie Tretlager, Schalt- und Bremssysteme zusammenzubauen. Beim Beratungs- und Verkaufsgespräch mit deinen Kunden ist Freundlichkeit das A und O. Deine Einsatzorte in diesem Beruf sind die Werkstätten und Verkaufsräume des Zweiradfachhandels. Ist also viel Bewegung drin in diesem Beruf.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 750,00 € |
2. Lehrjahr: | 850,00 € |
3. Lehrjahr: | 950,00 € |
4. Lehrjahr: | 1050,00 € |
Hinweis für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.
Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.
Ausbildungsplätze/Praktika
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Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf
Weitere Informationen zur Ausbildung als Zweiradmechatroniker (m/w/d) gibt es beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).