1.500 Euro Prämie für neue Handwerksmeister

Förderung kann ab 1. Mai bei der Handwerkskammer beantragt werden

Pressenachricht Nr. 021/2020 vom 30. April 2020

Alle Handwerker, die seit Jahresbeginn erfolgreich eine Meisterprüfung abgelegt haben, können ab dem 1. Mai die neue Meisterprämie in Höhe von 1.500 Euro beantragen. „Ziel ist, die Meisterausbildung im Handwerk zu stärken und so zur dringend notwendigen Fachkräftesicherung beizutragen“, betont Thomas Hoefling, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Region Stuttgart.

Für die Prämie, die das Land Baden-Württemberg finanziert, habe sich das Handwerk viele Jahre lang eingesetzt. „Im Sinne der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung ist diese finanzielle Unterstützung nach unserer Überzeugung unabdingbar. Die Ausgaben für den Vorbereitungskurs und die Prüfung sowie die teilweise hohen Materialkosten für ein Meisterstück können Kosten von bis zu 10.000 Euro verursachen“, erklärt Kammerchef Hoefling. Meisteranwärter würden die Kosten in aller Regel aber selbst tragen, während ein akademischer Student für die Wissensbildung nichts zahlen müsse.

Die Beantragung der Förderung ist recht einfach und unbürokratisch gehalten. Voraussetzung ist, dass der Wohnort oder die Arbeitsstelle in Baden-Württemberg liegt. Die Prämie kann bei der Handwerkskammer beantragt werden, die das Meisterprüfungszeugnis ausgestellt hat. Bei der Handwerkskammer Region Stuttgart ist die Beantragung ab dem 1. Mai 2020 über einFormular auf der Website möglich.

Im Durchschnitt legen vor den Prüfungsausschüssen der Stuttgarter Kammer etwa 700 Handwerker pro Jahr die Meisterprüfung erfolgreich ab. Die meisten kommen aus den Branchen Schreiner, Kraftfahrzeugmechatroniker, Installateur- und Heizungsbauer, Klempner oder Maler und Lackierer. 

Weitere Infos zur Einführung der Meisterprämie mit Videobotschaft von Hauptgeschäftsführer Thomas Hoefling unter www.hwk-stuttgart.de/meisterpraemie.

 

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