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Wer geflüchteten Menschen eine berufliche Perspektive bieten möchte, muss eine Vielzahl an Regelungen beachten. Wir zeigen Ihnen, welche!Asylbewerber in den Arbeitsmarkt integrieren

Was muss ich bei der Beschäftigung von Flüchtlingen beachten?

Viele Ausbildungsbetriebe möchten das Potenzial junger Asylbewerber nutzen und geeignete Bewerber für ihre freien Stellen und Ausbildungsplätze finden. Doch vor der Einstellung gibt es einige Fragen zu klären. Wir haben einige Tipps für Sie gebündelt:

  • Kontakte aufbauen: Suchen Sie Kontakte und Informationen bei Asylvereinen und dem Ehrenamt in ihrem Ort. Die ehrenamtlichen Helfer haben direkten Kontakt zu den Menschen, haben deren Qualifikation oft bereits abgefragt und können sie auch persönlich einschätzen. Sie unterstützen den Einstellungsprozess und begleiten die geflüchteten Personen meist auch noch während der Beschäftigung.

  • Aufenthaltsstatus klären: Während des Asylverfahrens gilt grundsätzlich eine Aufenthaltsgestattung. Nach Abschluss des Asylverfahrens erhalten die Flüchtlinge entweder eine Aufenthaltserlaubnis (Asyl gewährt) oder eine Duldung (nach Ablehnung des Asylverfahrens ist eine Ausreise nicht möglich). Je nach Status ist entweder die Agentur für Arbeit (laufendes Verfahren, Duldung) oder das Job-Center (Asyl gewährt) zuständig. Es muss eine Arbeitserlaubnis eingeholt und andere Anforderungen geklärt werden.

  • Berufsschulen: Bietet die Berufsschule eine vorbereitende Klasse für Flüchtlinge an? Unter welchen Gegebenheiten kann der Azubi den Berufsschulunterricht besuchen? Auch die Anfahrt zu den Schulen ist abzuklären, da geflüchtete Personen oft auf das Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind.

  • Einstiegsqualifizierung: Ist eine geförderte Einstiegsqualifizierung (sechs bis zwölf Monate Praktikum) möglich? Hierbei kann die geflüchtete Person zunächst auf Basis eines Praktikums in den Betrieb hineinwachsen und gegebenenfalls Deutschkenntnisse ausbauen oder ist ein von der Arbeitsagentur oder dem Job-Center gefördertes Praktikum möglich? Der Betrieb wird finanziell entlastet und auch arbeitsrechtlich und versicherungstechnisch sind diese Praktika abgesichert.

  • Erlaubnis einholen: Holen Sie sich bei entsprechendem Asylstatus (Gestattung oder Duldung) der Ausländerbehörde die Erlaubnis für konkrete Praktika, Ausbildungen oder Anstellungen der Flüchtlinge ein. Denn unabhängig von einer allgemeinen Arbeitserlaubnis müssen auch die konkreten Beschäftigungsverhältnisse genehmigt werden.

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Berufsförderung GmbH



 Flüchtlinge: Hilfestellung für Integration und Ausbildung

Auf unserer Sonderseite erfahren Sie alles über unsere aktuellen Projekte zur Integration und Ausbildung von Flüchtlingen. Sie richtet sich an Betriebe, Flüchtlinge sowie Unterstützer und Begleiter.

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Fünf Fragen an: Alessandro També (Bundesagentur für Arbeit)

Alessandro També, Teamleiter Arbeitgeber-Service bei der Bundesagentur für Arbeit, erläutert im Video-Interview, welche Möglichkeiten es gibt, wenn ein Betrieb einen Geflüchteten beschäftigen möchte, welches die häufigsten Hemmschwellen sind und welche konkrete Unterstützung die Arbeitsagentur anbietet.

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