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Das Hauptzollamt Stuttgart hat zusammen mit unseren Prüfern Kontrollen in 65 Betrieben durchgeführt. Lesen Sie hier, was dabei beanstandet wurde.Barbershops in der Region Stuttgart kontrolliert

Was geprüft wurde – und welche Beanstandungen es gab

In der dritten Juniwoche hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit desHauptzollamts Stuttgart eine lokale Schwerpunktprüfung in Barbershops der Region Stuttgart durchgeführt.

Gemeinsam mit zwei Prüfern unserer Handwerkskammer überprüfte der Zoll insgesamt 65 Betriebe und 140 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen:

  • In fünf Fällen ergaben sich Anhaltspunkte für Unterschreitungen des gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 9,50 Euro pro Stunde. In acht Sachverhalten ermittelt der Zoll zudem im Hinblick auf nicht vollständige Anmeldung der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung.
  • Bei acht Barbieren besteht der Verdacht, dass sie in Bezug von Sozialleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld I oder II) stehen und die Aufnahme einer Beschäftigung nicht oder nicht im vollem Umfang den Unterstützung gewährenden Stellen mitgeteilt haben.
  • Bei elf ausländischen Arbeitnehmern ergab sich der Verdacht des Verstoßes gegen Arbeitsgenehmigungsbestimmungen – etwa bei einem 20-jährigen Asylbewerber in Böblingen, dem die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses in seiner Aufenthaltsgenehmigung untersagt worden war.

Für die Prüfer der Kammer war besonders derEintrag in der Handwerksrolle interessant, sofern in den Shops neben dem Bart auch die Haare geschnitten wurden. Die kontrollierten Betriebe waren überwiegend eingetragen, jedoch waren die dort benannten Betriebsleiter nicht vor Ort.

Damit kam es bei zehn Betrieben zu Beanstandungen, denen nun nachgegangen wird.



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Pixabay



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