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Auch im Corona-Jahr 2020 haben wir uns dafür eingesetzt, Schwarzarbeit im Rahmen unserer rechtlichen Möglichkeiten aufzudecken, zu bekämpfen und zu unterbinden.Schwarzarbeitsbekämpfung in der Region Stuttgart

 Schwarzarbeitsstatistik 2020

Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt und wirkt sich negativ auf die gesamte Handwerksbranche und somit auch auf Ihr Unternehmen aus.

In Baden-Württemberg kam es im vergangenen Jahr insgesamt zu 431 Bußgeldverfahren mit einer Summe von rund 745.000 Euro.

In der Region Stuttgart, also unserem Kammerbezirk, wurden 49 Bußgeldverfahren durchgeführt, die zu einer Bußgeldhöhe von 463.439,75 Euro führten. Zum Vergleich: Im Jahr 2018 kam es in der Region Stuttgart vergleichsweise nur zu 32 Bußgeldverfahren mit einer Summe von knapp 600.000 Euro. 

Die meisten Bußgeldbescheide, insgesamt 15 über verschiedene Gewerke verteilt, wurden für Tätigkeiten im Bau- und Ausbaugewerbe ausgestellt. Darauf folgen das Friseurhandwerk mit 12 Bußgeldern, landesweit waren es hier sogar 27 Verfahren, sowie die Berufe im Elektro- und Metallgewerbe mit 7. Weitere 15 Sachverhalte verteilen sich auf andere gewerbliche Branchen.



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HandwerksberufBußgeldbescheideBußgeldsumme (in Euro)
Dachdecker418.103,50
Elektrotechniker1177.314,30
Fleischer22.282,50
Friseure1222.721,88
Gerüstbauer1282,50
Karosserie u. Fahrzeugbauer210.282,50
Kraftfahrzeugtechniker44.350,00
Maler- und Lackierer6123.455,15
Maurer u. Betonbauer33.278,50
Nichthandwerk / Nicht zuzuordnen13103.368,92
Stukkateure13.000,00


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Was zur Schwarzarbeit zählt und wie wir dagegen vorgehen

„Verboten sind Dienst- oder Werkleistungen, die gegen das Steuerrecht oder Sozialversicherungsrecht verstoßen, sowie die Umgehung von Mitteilungspflichten gegenüber Behörden“, erläutert unser Rechtsberater Volker Süssmuth.

Schwarzarbeit liegt aber auch dann vor, wenn ein Gewerbe oder ein zulassungspflichtiges Handwerk ausgeübt wird, ohne dass eine Anmeldung beim Gewerbeamt beziehungsweise eine Eintragung in die Handwerksrolle vorliegt.

Im Rahmen unserer rechtlichen Möglichkeiten kämpfen wir für Sie mit verschiedenen Maßnahmen gegen Schwarzarbeit an.

Wird ein Fall von Schwarzarbeit ermittelt, informiert die Kammer die zuständige untere Verwaltungsbehörde. Die konkrete Verfolgung und die Ahndung, beispielsweise durch das Untersagen weiterer Arbeiten oder einem Bußgeldverfahren, sind dann Aufgaben der Verwaltungsbehörden.

„Bei der Auswertung von beschlagnahmten Geschäftsunterlagen wirkt die Kammer ebenfalls mit“, hebt Süssmuth hervor. Dadurch kann der illegal erbrachte Handwerksumsatz berechnet werden, woraus sich die Höhe des Bußgeldes ergibt.  

 Video-Interview mit Volker Süssmuth

Was Schwarzarbeit ist, welche Strafen drohen und wie wir Verstöße aufdecken, erklärt unser Experte.

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