Inklusion-2022
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PersonalInklusion: Beratungsangebot nutzen und Fachkräfte gewinnen

Beschäftigen Sie Menschen mit Behinderung oder denken Sie darüber nach, es zukünftig zu tun? Dann nutzen Sie unser Beratungsangebot – wir helfen Ihnen gern bei allen offenen Fragen!



  Fachkräftepotenzial erschließen und Netzwerke nutzen

Haben Sie schon darüber nachgedacht, einen Menschen mit körperlicher, geistiger oder psychischer Einschränkung einzustellen oder auszubilden – es aber wieder verworfen, weil vermeintlich viele Dinge dagegen sprechen?

Und wissen Sie, was zu tun ist, wenn einer Ihrer Mitarbeitenden nach Erkrankung oder Unfall mit dem Status „schwerbehindert“ ins Arbeitsleben zurückkehrt?

Entscheidend ist: 

Menschen mit Handicap, die das Anforderungsprofil erfüllen und eine barrierefreie Arbeitsumgebung vorfinden, haben keine eingeschränkte Leistungsfähigkeit und sind vielleicht genau die Fachkraft, die Sie händeringend für Ihren Betrieb suchen.

Betriebe, die sich auf diese besondere Zielgruppe einlassen, profitieren sehr vielfältig.

Und gerade das Handwerk bietet hervorragende Möglichkeiten für Inklusion und Integration: In kleinen und mittelständischen Betrieben hilft man sich gegenseitig und ist bereit, soziale Verantwortung zu übernehmen, ohne die Wirtschaftlichkeit des Betriebs zu gefährden.

Unser Beauftragter für Innovation und Technologie, Schwerpunkt Inklusion, berät Sie gern und bringen Sie mit den richtigen Fachleuten zusammen.



Ihr Ansprechpartner

Alexander Schwarz

Berater für Innovation und Technologie (BIT), Schwerpunkt Unternehmensentwicklung und Inklusion im Handwerk

Tel. 0711 1657-314

Mobil 0172 7156343

Fax 0711 1657-864

alexander.schwarz--at--hwk-stuttgart.de



 Warum Handwerksbetriebe von Inklusion profitieren

Es gibt viele gute Gründe dafür, Menschen mit einem Handicap zu beschäftigen oder auszubilden:

 Arbeitgeber aus dem Handwerk nutzen unentdecktes Fachkräftepotenzial und gewinnen loyale Mitarbeiter. Ein geringer Krankenstand und eine in der Regel hohe Motivation zeichnen viele Menschen mit körperlicher, geistiger oder psychischer Einschränkung aus.

 Arbeitnehmer mit Handicap können unter vorteilhaften Bedingungen ein außergewöhnlich großes Engagement und eine überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft an den Tag legen. Dadurch können auch neue Kundengruppen, Dienstleistungen Produkte entstehen.

 Menschen mit Behinderungen müssen im Alltag mit Herausforderungen umgehen. Sie sind es daher gewohnt, Lösungen zu suchen, die Flexibilität, Kreativität und Offenheit voraussetzen.

 Untersuchungen zeigen: Betriebe mit vielfältiger Mitarbeiterstruktur sind erfolgreicher am Markt und machen sich fit für den demografischen Wandel. Auch das Image des Unternehmens wird sich verbessern, da Kunden soziales Engagement schätzen.

 Unternehmen profitieren von einer besseren Kommunikation innerhalb des Unternehmens sowie von einer Steigerung der Sozialkompetenzen der Mitarbeitenden.

 Auch finanziell lohnt sich die Beschäftigung von Menschen mit Handicap: Unternehmen werden finanziell unterstützt und können die Ausgleichsabgabe vermeiden bzw. reduzieren.



 Faktencheck: Beschäftigung von Menschen mit Handicap

Berührungsängste und Irrtümer führen oft zu Hemmnissaen, Menschen mit Handicap einzustellen.

Hier einige wichtige Fakten:


Seit 2005 ist der Anteil um rund 31,2% gestiegen. Rund 955.455 von 11.100.394 Einwohnern (8,6%) waren von einer Schwerbehinderung betroffen (Stand: 31. Dezember 2019).




Selbstverständlich. Arbeitslose Menschen mit körperlicher, geistiger oder psychischer Einschränkung sind im Mittel sogar etwas höher qualifiziert als arbeitslose Menschen ohne Handicap.

Ob ein Mitarbeiter für eine Beschäftigung geeignet ist, entscheidet sich meist in der Probezeit. Menschen mit Handicap können Sie ohne Risiko über ein Praktikum oder eine Probebeschäftigung kennen lernen. Auch eine Befristung ist möglich, um die Eignung des Bewerbers genau zu prüfen.

Während der Praktikums- bzw. Probezeit werden Betrieb und betroffene/r Mitarbeiter/in professionell begleitet. Ob in Vollzeit oder Teilzeit, Tele- oder Heimarbeit – die Kosten während der Probebeschäftigung können bis zu 3 Monate von der Agentur für Arbeit übernommen werden.




Rund 89% aller Schwerbehinderungen entstehen durch Erkrankungen, rund 3% sind angeboren und nur knapp 1% der Schwerbehinderungen passieren durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten (Quelle: Statistisches Bundesamt). 

Ob demografischer Wandel oder Verlängerung der Lebensarbeitszeit: Das Risiko einer Leistungseinschränkung oder Behinderung steigt mit zunehmendem Lebensalter. Je nach Einzelfall können die Agentur für Arbeit, der Rentenversicherungsträger oder/und das Integrationsamt zuständig sein. 

Unser Inklusionsberater bringt Sie gern mit dem für Sie zuständigen Fachdienst zusammen – seine Kontaktdaten finden Sie am Ende der Seite.


Rund 80% aller ordentlichen Kündigungen enden mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses. In vielen Fällen kann die Kündigung vermieden werden. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen braucht das Integrationsamt nicht hinzugezogen werden, sofern die Befristung regulär ausläuft.

Behinderte Menschen unterliegen dem besonderen Kündigungsschutz (SGB IX, §§85ff.). Das KVJS-Integrationsamt stimmt in der Regel dem Kündigungsantrag zu, wenn kein Zusammenhang zur Behinderung besteht oder die Wirtschaftlichkeit des Betriebes gefährdet ist.





 Inklusive Ausbildung: Zuschüsse und Unterstützung

Sie möchten einen jungen Menschen mit Handicap oder Lerneinschränkung ausbilden? Sehr gut!

Mit einem Praktikum fängt alles an. Grundsätzlich ist immer eine Regelausbildung (Vollausbildung) im Handwerk anzustreben. Dabei kommen alle betrieblichen, außerbetrieblichen und schulischen Berufsausbildungen auch für Menschen körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen in Betracht.

Einige Handwerke sind besonders für Menschen mit Lerneinschränkungen geeignet und kommen den Bedürfnissen der Ausbildungssuchenden entgegen. Welche Berufe das sind und was dabei zu beachten ist:

Sonderwege ins Handwerk

Für Ausbildungsbetriebe gibt es vielfältige Unterstützungsleistungen – zum Beispiel Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung oder bei der Schaffung neuer, zusätzlicher Ausbildungsplätze. Auch die Anpassung des Ausbildungsplatzes im Betrieb kann finanziell gefördert werden.

Individuelle Unterstützung, Begleitung und Betreuung von Menschen mit Handicap und ihrer Arbeitgeber ist Teil der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben. Dabei erarbeiten Berater und Job-Coaches ein individuelles Fähigkeits-, Leistungs- und Interessensprofil und vermitteln so geeignete (schwer-)behinderte Menschen auf den passenden Arbeitsplatz.

Zu den begleitenden Aufgaben derIntegrationsfachdienste undAgenturen für Arbeit gehören unter anderem:

  • die Information der Vorgesetzten und Kollegen im Arbeitsplatzumfeld
  • die Beratung zur Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
  • die Unterstützung bei der Beantragung finanzieller Förderungen von Probebeschäftigung und Praktika, der Aus- oder Weiterbildung, der Ausbildungsvergütung sowie bei der Beantragung von arbeitstechnischen Hilfsmitteln

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) beleuchtet in einemkostenpflichtigen Handbuch den Nachteilsausgleich für Auszubildende mit Handicap.

Die Fachstelle „Übergänge von Ausbildung in Beruf“ des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) bietet auf ihrem Online-Portalüberaus.de zahlreiche Practice-Beispiele, Videos und Info-Materialien für Betriebe.

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HWK

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)

Die EAA informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Als trägerunabhängige Lotsen beantworten sie Fragen rund um diese Themen und unterstützen Arbeitgeber bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern:

Ansprechpartner sind die Integrationsfachdienste in der Region Stuttgart:



KVJS: Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber

Kurz und einfach im Video erklärt:

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 Weiterführende Informationen


Eine erste Orientierung bietet derBeratungskompass Inklusion von Wirtschaft inklusiv.

Ein zentrales Portal für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Handicap istREHADAT. Dort finden Sie Tipps zu Seminaren, Apps für Menschen mit Behinderung, Berechnungsmöglichkeiten, aktuelle Urteile und vieles mehr. 

Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM ) anzubieten. Weitere Informationen finden Sie beimFirmenservice der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg.

Das PortalServicePlus - Barrierefreies Bauen und Wohnen listet geschulte und zertifizierte Handwerksbetriebe und Dienstleister, die zusätzlich zu ihrer Fachkompetenz eine Beratung im Hinblick auf die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse älterer Menschen mitbringen:

In diesem Video von 2016 stellt unser Inklusionsberater Alexander Schwarz sein Aufgabengebiet vor. Außerdem zeigt der Film Bäckermeister Nico Kalik und seinen Angestellten Felix Beisenwenger, der trotz seiner geistigen Behinderung eine große Bereicherung für den Betrieb darstellt:

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