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EnergiepolitikEnergiekrise: Bestandsaufnahme und Forderungen des Handwerks

Die gesamte Wirtschaft leidet unter den Folgen der Energiekrise. Lesen Sie hier, welche Themen das Handwerk momentan am meisten beschäftigen, wofür wir uns einsetzen und was wir bereits erreicht haben.



 Dafür setzen wir uns ein

Mithilfe der Abschöpfung von Zufallsgewinnen von Energieunternehmen wird aus den entstehenden Einnahmen eine Strompreisbremse installiert.

Die Strompreisbremse gilt für alle Stromkunden ab Januar 2023. Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar werden von den Stromversorgern im März 2023 rückwirkend ausgezahlt.

Der Strompreis wird für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für den darüber hinaus gehenden Verbrauch muss der reguläre Marktpreis gezahlt werden.

Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch sie zahlen für den darüber liegenden Verbrauch den regulären Marktpreis.

Die Gas- und Wärmepreisbremse startet ab März 2023 und umfasst ebenfalls rückwirkend die Monate Januar und Februar.

Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr beträgt der Gaspreispreisdeckel 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Dieser gedeckelte, niedrigere Preis gilt für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden.

Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin.

Eine befristete Gaspreisbremse soll ebenfalls der von den hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. Hier wird ab Januar 2023 der Netto-Arbeitspreis für die Kilowattstunde auf 7 Cent gedeckelt – für 70 Prozent des Gas-Verbrauchs. Auch hier gilt: Für den übrigen Verbrauch zahlen die Unternehmen den regulären Marktpreis.

Aus der Strom- und Gaspreisbremse ergibt sich eine verbleibende Unterstützungslücke für Handwerksbetriebe für den Monat Januar 2023.

Nach über zwei Jahren Corona-Pandemie sind die Rücklagen vieler Betriebe aufgebraucht. Bei bis zu verachtfachten monatlichen Abschlägen für Energie stehen auch etablierte, gut aufgestellte Betriebe vor dem Aus. Andere entscheiden sich aufgrund der Perspektivlosigkeit für eine Betriebsschließung.

Monatelang forderten wir gemeinsam mit unseren Partnern auf Landes- und Bundesebene, unter anderem energieintensive Betriebe zu entlasten.

Mit denHärtefallhilfen für Energie („Härtefallhilfen Energie für KMU 2022 BW“) unterstützt das Land Baden-Württemberg nun energieintensive kleine und mittlere Unternehmen, die trotz der Entlastungsmaßnahmen des Bundes im Einzelfall von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für Energie betroffen sind, um dadurch eine wirtschaftliche Existenzbedrohung abzuwenden. Die Mehrkosten für Energie werden energieträgerunabhängig berücksichtigt. Das Programm wird aus Bundesgeldern finanziert, wobei das Land die Verwaltungskosten trägt. Die Antragstellung erfolgt direkt über die L-Bank:

Härtefallhilfen: Alle Informationen zur Antragsstellung

 Wir fordern: Die KUEBLL-Kriterien (Klima-, Energie- und Umweltbeihilfenrichtlinie) dürfen bei zukünftigen Hilfsprogrammen nicht Zugangsvoraussetzung sein.

Sonst wären das Handwerk und der Mittelstand erneut ausgeschlossen.

 Wir fordern mehr Preisgleitklauseln nicht nur im Bund, sondern auch in Baden-Württemberg und im kommunalen Bereich.

 Wir fordern die Nutzung von Preisgleitklauseln nicht nur im Bau, sondern auch im Liefer- und Dienstleistungsbereich.

Versorger kündigen immer öfter die Energieverträge, ohne neue oder betriebswirtschaftlich darstellbare Neuverträge anzubieten.

 Um Lieferlücken bei den Betrieben zu vermeiden, dringen wir bei der Politik darauf, sich dieser Thematik schnellstmöglich anzunehmen. Vertragslosigkeit muss unbedingt verhindert werden. Betriebe müssen neue Versorgungsangebote von den Energieversorgern bekommen sowie die Sicherstellung, dass Neuverträge auch betriebswirtschaftlich darstellbar sind.

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 Das haben wir bereits erreicht

Ende Januar 2023 gab der Haushaltsausschuss des Bundestags 375 Millionen Euro für die Härtefallunterstützung kleiner und mittlerer Firmen frei – diese umfasste aber keine Hilfen für Nutzer von Heizöl und Pellets.

Nach scharfer Kritik von Wirtschaftsverbänden, unter anderem von den Handwerkskammern, beschloss der Ausschuss, dass betroffene Firmen in Härtefällen doch Geld vom Bund bekommen sollen. Die Mittel für die Härtefallregelung werden um 25 Millionen Euro angehoben.

Firmen mit bis zu 500 Beschäftigten, die 2022 wegen der stark gestiegenen Energiepreise ein Minus vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen erwirtschafteten, können einen Antrag stellen. Sie müssen unter anderem mindestens eine Verdreifachung der Energiekosten nachweisen können.

Härtefallhilfen: Alle Informationen zur Antragsstellung

Für kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif greift dieselbe Abwicklung wie für Haushalte. Ihnen wird eine gewisse Menge Strom zu einem vergünstigten Preis gutgeschrieben werden.

Die Strompreisbremse gilt seit März 2023 und umfasst rückwirkend die Monate Januar und Februar.

Bei der Berechnung der Energieintensität findet Gas als Prozesswärme nun Berücksichtigung. Die Verwendung von Gas in Produktionsprozessen ist für „Heizzwecke“ nun anerkannt.
Im Juli 2022 wurde die EEG-Umlage ausgesetzt – und zum 1. Januar 2023 vollständig abgeschafft.

Nach langem Drängen wurden neben Bundesprogrammen auch Landeshilfen für den Mittelstand installiert: dieKrisenberatung Energiekostenentlastung, dasFörderprogramm Liquiditätskredit (Plus) sowie die oben genannten Härtefallhilfen.





 Enge Zusammenarbeit mit Berlin und Brüssel

Gemeinsam mit unseren Partnern setzen wir uns auf politischer Ebene für mittelstandsfreundliche und zielgerichtete Lösungen für das Handwerk ein:

Unser gemeinsames Ziel ist es, die Entlastungsmaßnahmen für das Handwerk zugänglich zu machen und so unbürokratisch wie möglich zu gestalten.

Im Vorfeld des „dritten Entlastungspakets“ haben wir uns gemeinsam mit unseren Partnern dafür eingesetzt, das Handwerk und den Mittelstand endlich zielgerichtet zu entlasten. Erfreulicherweise wurden Unternehmenshilfen angekündigt, bestehende verlängert oder fürs Handwerk geöffnet.



 


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Theurer

Dipl. Volkswirtin Aline Theurer

Referentin Kammerleitung

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