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SozialrechtKurzarbeitergeld (KUG): Das Wichtigste in Kürze

Gerade in Krisenzeiten ist das Kurzarbeitergeld (KUG) auch in Handwerksbetrieben ein Thema. Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen.



Aktueller Hinweis

Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld beträgt grundsätzlich 12 Monate (§ 104 SGB III). Durch die vierte Verordnung vom 19. Dezember 2025 wurde die Bezugsdauer nunmehr zum dritten Mal für bestimmte Fallkonstellationen auf bis zu 24 Monate verlängert. Auch diese Regelung ist wie zuvor befristet.

Nähere Informationen dazu finden Sie bei der Arbeitsagentur aktuell unter diesemLink





Antworten auf häufige Fragen

Beim Kurzarbeitergeld handelt es sich um eine Leistung durch die Agentur für Arbeit. Mit ihm soll vor allem der „Verbleib in Beschäftigung“ gewährleistet bzw. die Kündigung von Arbeitsverhältnissen verhindert werden.  
Es gibt verschiedene Formen von Kurzarbeitergeld, zum Beispiel konjunkturelles Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld.

Für die Leistung von Kurzarbeitergeld müssen mehrere Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein. Diese knüpfen unter anderem an betriebliche Voraussetzungen und Voraussetzungen in der Person des Arbeitnehmers an. Außerdem sind auch formale Vorgaben, wie zum Beispiel die Anzeige des Arbeitsausfalls bei der Agentur für Arbeit, zu beachten.

Achtung: Die Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld unterscheiden sich bei den einzelnen Formen des Kurzarbeitergelds.

Was konkret – je nach den jeweils greifenden Kurzarbeitergeldregelungen – alles zu beachten ist und wann ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, ist vom Einzelfall abhängig. Im Zweifel sollten Sie Fragen vorab direkt mit der Agentur für Arbeit klären.


Nähere Informationen zum Kurzarbeitergeld

Die Bundesagentur für Arbeit stellt auf Ihrer Website zu den wichtigsten sozialversicherungsrechtlichen Fragen zum KUG umfangreiches Material zur Verfügung – zum Beispiel Übersichten zu den unterschiedlichen Kurzarbeitergeldformen, Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen und FAQs. Auch Formulare und Ansprechpartner für Auskünfte im Einzelfall können dort abgerufen werden:

Agentur für Arbeit: Übersicht der Kurzarbeitergeldformen

Spezifische Tipps für die erfolgreiche Beantragung von Kurzarbeitergeld im Baugewerbe bietet ein Informationsblatt der Bundesagentur für Arbeit und des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH):

„Kurzarbeitergeld in der Baubranche (außerhalb von Saison-Kurzarbeitergeld)“ (Stand: 25. August 2023)

Bitte beachten Sie: Von der sozialversicherungsrechtlichen Frage, ob Kurzarbeitergeld gewährt wird, ist die arbeitsrechtliche Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Kurzarbeit im Betrieb überhaupt eingeführt werden kann, zu unterscheiden.

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