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RechtLieferketten-Probleme: Hilfestellung für Handwerksbetriebe

Verzögerungen in den Lieferketten sind für viele Betriebe eine große Belastung. Hier finden Sie kostenfreie Unterstützung.



 Zahlreiche Gewerke betroffen

Massive Marktverwerfungen bei Rohstoffen und Vorprodukten führen dazu, dass viele Handwerksbetriebe Angebote nicht mehr verlässlich kalkulieren und Aufträge nicht mehr wirtschaftlich erfüllen können. Neben den Bau-, Ausbau- und anlagentechnischen Gewerken sind davon zum Beispiel auch die Metallhandwerke stark betroffen.

Unseren Mitgliedsbetrieben stellen wir ein kostenfreies Muster für Preisgleitklauseln und zum Thema Lieferfristen zur Verfügung.

Um Zugriff auf das Muster zu erhalten, müssen Sie sich in unseremKundenportal einloggen und per PIN-Code als Betriebsinhaber aus der Region Stuttgart authentifizieren. Sollten Sie sich im Portal noch nicht authentifiziert haben, können Sie per Online-Formular einen PIN-Code dafür anfordern.

 

Die Deutsche Handwerks Zeitung gibt Betrieben außerdem diese konkreten Handlungsempfehlungen:

Knappe Baustoffe: Was Handwerker jetzt tun sollten

Welche Ansprüche Betriebe gegenüber Lieferanten und welche Pflichten sie gegenüber Kunden bei der Nichteinhaltung von vertraglichen Verpflichtungen haben, erklärt der ZDH in diesem Merkblatt:

 Zivilrechtliche Folgen von Leistungsausfällen auf Verträge

Nützliche Musterformulierungen finden Sie auch bei handwerk.com:

 Muster-Formulierungen: So vereinbaren Sie mit Kunden Materialpreissteigerungen



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Präsentation aus der Reihe „Recht kompakt – digital verpackt“

Bei Störungen können Vertragsregelungen über „höhere Gewalt“ oder gesetzliche Regelungen zu Leistungshindernissen greifen.

Wir raten Ihnen grundsätzlich:

  • Wenn Sie aktuell nicht beliefert werden, sollten Sie Ihrem Vertragspartner – um Ihre Rechte zu wahren – eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.
  • Verkäufer und Lieferanten sollten ihre Vertragspartner schnellstmöglich informieren und sich ausdrücklich auf das Leistungshindernis berufen.
  • Bei Neuverträgen sollten Sie ausdrücklich regeln, ob zukünftig eintretende Auswirkungen von Pandemien, Kriegen oder anderen Krisen als höhere Gewalt gelten.

Rechtsanwalt Dr. Julian Bubeck hat in unserem Web-Seminar aus der Reihe „Recht kompakt – digital verpackt“ bereits am 8. Juni 2021 einen Überblick gegeben, welche rechtlichen Auswirkungen die Corona-Pandemie auf Lieferbeziehungen hat. Seine Präsentation liefert außerdem einen Ausblick, was bei der Neugestaltung bzw. bei Neuabschlüssen von Verträgen zu beachten ist:

Bitte loggen Sie sich in unser Kundenportal ein, um Zugriff auf die Präsentation zu erhalten:

 

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 Nutzen Sie unsere kostenfreie Beratung

Sollte Ihr Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage geraten sein, können Sie neben dem Kurzarbeitergeld auch verschiedene Corona-Hilfsprogramme in Anspruch nehmen.

Wir informieren auf dieser Seite und beraten Sie gern:

Corona-Hilfen: Alle Infos zur Antragstellung

In Zeiten der Hochkonjunktur kann das vorausschauende Denken und Handeln schnell vernachlässigt werden – und die Versäumnisse fallen womöglich erst auf, wenn sich die Wirtschaftslage etwas eintrübt – so wie jetzt, in Zeiten der Corona-Pandemie. Wer Warnsignale frühzeitig erkennt und ihnen entgegenwirkt, kann tiefgreifende Krisensituationen verhindern.

Nutzen Sie unser kostenfreies Beratungsangebot zu diesem Thema:

Krisenprävention: So wird Ihr Unternehmen zukunftssicher

Betriebswirtschaft-Kalkulation-Wirtschaftlichkeit
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