ArbeitsrechtMindestlohngesetz: Das müssen Sie darüber wissen
Der gesetzliche Mindestlohn ist in Handwerksbetrieben ein wichtiges Thema. Auf dieser Seite finden Sie Informationen dazu.
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein Mindestlohn von 13,90 Euro brutto.
Am 27. Juni 2025 hatte die unabhängige Mindestlohnkommission eine zweistufige Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Der gesetzliche Mindestlohn sollte zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 brutto je Zeitstunde erhöht werden. Diese Mindestlohnerhöhung wurde von der Bundesregierung durch eine entsprechende Rechtsverordnung umgesetzt, die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist (weitere Informationen).
Durch Tarifverträge können sich unter Umständen Abweichungen ergeben. Wer an einen Tarifvertrag gebunden ist, der einen höheren Mindestlohn vorschreibt, muss diesen höheren Mindestlohn einhalten.
Weitere Fragen zum gesetzlichen Mindestlohn
Für viele Handwerksbetriebe stellen sich beim Thema gesetzlicher Mindestlohn nicht nur Fragen zur Höhe, sondern auch Fragen wie diese:
- Bin ich vom Mindestlohn betroffen?
- Für welche Mitarbeiter gilt das Mindestlohngesetz?
- Und wie genau läuft das mit der Lohnberechnung?
Umfangreiches Informationsmaterial bietet dasBundesministerium für Arbeit und Soziales – zum Beispiel eine Arbeitshilfe zu Einzelthemen wie zur Mindestlohnberechnung.
Für weitere Fragen zum Mindestlohngesetz können Sie sich gern an unsereRechtsberatung wenden.