
ArbeitsrechtMindestlohngesetz: Das müssen Sie darüber wissen
Der gesetzliche Mindestlohn ist in Handwerksbetrieben ein wichtiges Thema. Auf dieser Seite finden Sie Informationen dazu.
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn?
Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein Mindestlohn von 12,82 Euro brutto.
Am 27. Juni 2025 hat die unabhängige Mindestlohnkommission eine zweistufige Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 brutto je Zeitstunde erhöht werden. Damit diese Mindestlohnerhöhung in Kraft tritt, muss sie von der Bundesregierung noch durch eine entsprechende Rechtsverordnung umgesetzt werden (weitere Informationen).
Durch Tarifverträge können sich unter Umständen Abweichungen ergeben. Wer an einen Tarifvertrag gebunden ist, der einen höheren Mindestlohn vorschreibt, muss diesen höheren Mindestlohn einhalten.
Weitere Fragen zum gesetzlichen Mindestlohn
Für viele Handwerksbetriebe stellen sich beim Thema gesetzlicher Mindestlohn nicht nur Fragen zur Höhe, sondern auch Fragen wie diese:
- Bin ich vom Mindestlohn betroffen?
- Für welche Mitarbeiter gilt das Mindestlohngesetz?
- Und wie genau läuft das mit der Lohnberechnung?
Umfangreiches Informationsmaterial bietet dasBundesministerium für Arbeit und Soziales. Zum Beispiel eine ausführliche Broschüre zum Mindestlohn sowie Arbeitshilfen zu Einzelthemen wie zur Mindestlohnberechnung.
zur Broschüre „Mindestlohn: Fragen und Antworten“
zum Mindestlohn-Rechner
Für weitere Fragen zum Mindestlohngesetz können Sie sich gern an unsereRechtsberatung wenden.