gpointstudio - fotolia.com

RechtOnline-Streitbeilegungsplattform: Das sollten Sie vor der Abschaltung dringend erledigen

Da das Streitbeilegungsverfahren kaum genutzt wurde, hat die EU entschieden, die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der Europäischen Kommission zum 20. Juli 2025 einzustellen. Wir informieren, welcher Handlungsbedarf sich daraus für Betriebe ergibt.



So sah die bisherige Regelung aus

Wer online Verträge über Waren oder Dienstleistungen mit Verbrauchern abschließt, muss nach der ODR-Verordnung Nr. 524/2013 bestimmte Informationspflichten erfüllen. Ein zentrales Element dieser Pflichten ist der Hinweis und die Verlinkung auf die sogenannte Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der Europäischen Kommission. Diese Plattform wurde ursprünglich geschaffen, um Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen einfacher und kostengünstiger als durch ein Gerichtsverfahren lösen zu können.



Was ändert sich?

Da das Streitbeilegungsverfahren kaum genutzt wurde, hat die Europäische Union entschieden, die OS-Plattform zum 20. Juli 2025 einzustellen. Zum selben Datum wird die ODR-Verordnung aufgehoben. Seit dem 20. März können bereits keine Beschwerden mehr über die OS-Plattform eingereicht werden.

tashka2000 - stock.adobe.com



Welche Maßnahmen sind zu ergreifen?

  • Überprüfen Sie Ihre Online-Präsenzen auf Verweise zur OS-Plattform (Webseite, Impressum, AGB, E-Mail-Signaturen).
  • Zum 20. Juli 2025 sind jegliche Hinweise auf die OS-Plattform zu entfernen.
  • Haben Sie in der Vergangenheit eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung im Zusammenhang mit der Hinweispflicht auf die OS-Plattform gemäß der ODR-Verordnung abgegeben, ist es unter Umständen erforderlich, diese Erklärung mit Wirkung zum 20. Juli 2025 zu kündigen, um eine Fortgeltung zu vermeiden.
  • Halten Sie die durchgeführten Änderungen schriftlich fest, um im Streitfall nachweisen zu können, dass Sie fristgerecht gehandelt haben.



undrey - fotolia.com



Risiken bei Nichtbeachtung

Ein fortbestehender Verweis auf eine nicht mehr existierende Plattform könnte als irreführende Geschäftspraxis gewertet werden und Abmahnungen nach sich ziehen.



Bestehende Verpflichtungen nach dem VSBG

Unabhängig von der Einstellung der OS-Plattform bleiben dieInformationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bestehen. Unternehmen müssen weiterhin transparent machen, ob sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit oder verpflichtet sind.

Dara Horwath

Rechtsberaterin

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-284

Mobil 0162 4208363

Fax 0711 1657-873

dara.horwath--at--hwk-stuttgart.de

Nadja Grambow

Rechtsberaterin

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-305

Mobil 0172 7352082

nadja.grambow--at--hwk-stuttgart.de

Manuel Neustifter

Rechtsberater

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-272

Fax 0711 1657-873

manuel.neustifter--at--hwk-stuttgart.de

Irina Sowietzki

Rechtsberaterin

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-263

Fax 0711 1657-873

irina.sowietzki--at--hwk-stuttgart.de

Stefanie Wagner

Rechtsberaterin

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-209

Mobil 0152 03609754

Fax 0711 1657-873

stefanie.wagner--at--hwk-stuttgart.de