amh-online.de/Manfred Grünwald

RechtSchwarzarbeitsbekämpfung: Neue Pflichten für Friseure und Kosmetiker

Seit Beginn des Jahres zählt das Friseur- und Kosmetikgewerbe zu den Schwarzarbeitsbranchen. Damit sind einige gesetzliche Pflichten verbunden.



Die neuen Regeln im Überblick

Das Friseur- und Kosmetikgewerbe zählt seit dem 1. Januar 2026 im Einvernehmen mit demZentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) zu den sogenannten „Schwarzarbeitsbranchen“ nach demSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Für Betriebe gelten dadurch nun zusätzliche gesetzliche Pflichten, die insbesondere bei Prüfungen durch den Zoll relevant sind.

Bitte lesen Sie die nachfolgenden Vorgaben aufmerksam durch, überprüfen Sie Ihre betrieblichen Abläufe frühzeitig und passen Sie ggf. bestehende Unterlagen entsprechend an:

Der Beginn jedes neuen Beschäftigungsverhältnisses – einschließlich Ausbildungsverhältnissen – ist spätestens bei Arbeitsaufnahme an die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung zu melden. Die Sofortmeldung erfolgt zusätzlich zur regulären Sozialversicherungsmeldung.

Bei verspäteter oder fehlender Meldung drohen im Fall von Zollprüfungen Bußgelder.
Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, während der Arbeitszeit einen gültigen Ausweis mitzuführen und diesen auf Verlangen den Zollbehörden vorzulegen.
Beschäftigte müssen nachweislich und schriftlich auf die o.g. Ausweispflicht hingewiesen werden. Der unterschriebene Nachweis ist aufzubewahren und bei Prüfungen vorzulegen.
Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind spätestens sieben Tage nach dem jeweiligen Arbeitstag aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Die Form der Dokumentation ist dabei frei wählbar: Sie kann elektronisch oder von Hand erfolgen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind verpflichtet, Prüfungen der Zollverwaltung zu dulden, Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen.
Neue Arbeitsverträge sowie wesentliche Vertragsänderungen müssen in Papierform mit eigenhändiger Unterschrift abgeschlossen werden.

Für Ausbildungsverträge gelten die Regelungen desBerufsbildungsgesetzes.
 

Unsere Experten stehen Ihnen bei Fragen zu den neuen gesetzlichen Anforderungen gern zur Verfügung und helfen Ihnen, Verstöße und Bußgelder zu vermeiden. Weitere Informationen finden Sie auch in diesem Artikel der Deutschen Handwerks Zeitung (DHZ):

Schwarzarbeit bekämpfen: Diese Pflichten haben Friseure und Kosmetiker (DHZ)

Infoblatt: Neuregelungen seit 2026

Die Handwerkskammer Reutlingen gibt in diesem Infoblatt einen Überblick über die neuen gesetzlichen Regelungen:

 Neue Pflichten für das Friseur- und Kosmetikgewerbe



Achim Kraisel

Prüfer Schwarzarbeitsbekämpfung

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