News-Integrationsgesetz
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Unsere Position zum neuen Integrationsgesetz

Am 6. August 2016 ist das neue Integrationsgesetz in Kraft getreten. Lesen Sie hier, warum das Gesetz nicht alle unsere Erwartungen erfüllt.



Kammer sieht nicht alle Forderungen erfüllt

Das neueIntegrationsgesetz, das am 6. August 2016 in Kraft getreten ist, erleichtert Geflüchteten den Zugang zum Spracherwerb und soll Hürden beim Eintritt in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt abbauen. Mit der Schaffung eines rechtssicheren Aufenthalts für Geduldete in Ausbildung und der Abschaffung der Altersgrenze von 21 Jahren für die Aufnahme einer Berufsausbildung wurde eine vom Handwerk seit langem geforderte Maßnahme umgesetzt.

"Grundsätzlich begrüßen wir daher das Integrationsgesetz, weil es wichtige Verbesserungen bringt und Integrationsbemühungen belohnt", sagt Thomas Hoefling, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Region Stuttgart. Die ohnehin vorhandene Bereitschaft der Handwerksbetriebe, Flüchtlinge zu qualifizieren und auszubilden, werde damit weiter gestärkt. In einigen Punkten bliebe das Gesetz aber hinter den Erwartungen des Handwerks zurück - dies gelte insbesondere für die nur eingeschränkte Öffnung des Zugangs von jungen Flüchtlingen zu Förderinstrumenten der Berufsausbildung.

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"Für Geflüchtete, die eine Ausbildung beginnen, bedarf es einer sofortigen Förderung sowie der Bereitstellung ausbildungsbegleitender Hilfen oder einer assistierten Ausbildung. Nur so kann die Integration in Ausbildung gelingen." Besonders Ausbilder in kleinen und mittleren Betrieben müssten von zeitaufwendigen Integrations- und Qualifizierungsanstrengungen entlastet werden und wenigstens im Bereich des Sprach- und Kulturerwerbs Unterstützung erhalten. "Ansonsten könnten sich diese Arbeitgeber mit der Integration der Geflüchteten auf lange Sicht überfordert fühlen und ihr Engagement wiedereinstellen", fürchtet Hoefling.

Weiteres Info-Material zum Integrationsgesetz finden Sie beimBundesministerium für Arbeit und Soziales und bei derBundesvereinigung der Arbeitgeber.



Hilfestellung für Betriebe und Geflüchtete

Wir als Handwerkskammer unterstützen geflüchtete Menschen beim Eintritt in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Das ist der Ansatz unseresProjekts "Coaching für Flüchtlinge" - insbesondere im Bau- und Ausbau-Handwerk sollen damit die Lücken der freien Ausbildungsstellen mit jungen ausbildungsinteressierten und motivierten Flüchtlingen und Vertriebenen geschlossen werden. Ausgehend von der sprachfreien und kulturneutralen Kompetenzanalyse "Profil Match" sammeln die Teilnehmer Erfahrung in verschiedenen Berufsfeldern. Ansprechpartnerin ist Projektleiterin Michaela Geya:

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Handwerksbetrieben aus der Region Stuttgart bieten wir unter anderem durch das vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg geförderte Projekt "Integration durch Ausbildung - Perspektive für Flüchtlinge" Hilfestellung bei der Integration und Ausbildung geflüchteter Menschen. Mehr dazu erfahren Sie im Video-Beitrag mit Projektleiterin Julia Mihajlovski:

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Aline Theurer

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