Was-tut-die-Kammer-fuer-mich-Teil-50-Notfallplanung
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Was passiert mit Ihrem Betrieb, wenn Sie als Chef plötzlich ausfallen? Margitta Burkhardt erklärt im neuesten Serien-Beitrag, wie ein Notfallplan aussehen sollte.Video-Serie: "Was tut die Kammer für mich?" - Teil 50: Notfallplanung

Betrieb und Familie einen Fahrplan geben

Wie geht es mit Ihrem Betrieb weiter, wenn der Notfall eintritt? Kann Sie jemand vertreten, für Sie Entscheidungen treffen und das wichtigste: ist diese Person in die Betriebsabläufe involviert? "Ein Unfall oder eine Krankheit treten immer überraschend in unser Leben, niemand rechnet vorher damit", betont Margitta Burkhardt. Die betriebswirtschaftliche Beraterin weiß, dass die Notfallplanung besonders in der Gründungsphase nicht gerade ganz oben auf der Prioritätenliste steht.

Auch bestehende Betriebe sind oft nicht ausreichend auf den plötzlichen Ausfall des Chefs eingestellt. "Viele Selbstständige denken nicht daran, dass über eine Lebensversicherung nur der Todesfall abgesichert ist. Fallen sie für längere Zeit gesundheitsbedingt aus, kann das nicht nur Betrieb und Mitarbeiter, sondern auch die Existenz der eigenen Familie bedrohen." Und das besonders dann, wenn zuvor keine Vollmachten und Zuständigkeiten geregelt wurden. 

"Wir arbeiten mit einer speziellen Checkliste: Wer ist zuständig, wo finde ich alle wichtigen Informationen und Kontaktdaten, wer ist zu informieren und wer hat welche Vollmachten", erläutert Burkhardt. Gerade hierüber sollte man bewusst entscheiden. "Auch der eigene Ehepartner benötigt für jede zu treffende Entscheidung eine Vollmacht. Je nachdem, ob er in die betrieblichen Abläufe involviert ist, kann eine gesonderte Befugnis für einen Mitarbeiter oder Geschäftspartner sinnvoll sein." Liegen solche Vollmachten nicht vor, ist der Betrieb mitunter für Wochen lahmgelegt.

Doch nicht nur der akute Notfall gehört zur Vorbereitung eines Ausfalls dazu. "Essenziell ist die Absicherung sowohl des eigenen Erwerbsausfalls, wie auch die Altersvorsorge. Private Rentenversicherungen lassen sich bei Berufsunfähigkeit beitragsfrei stellen, wenn man dies zuvor vereinbart hat." Bei aller Vorbereitung gibt Margitta Burkhardt aber eines zu bedenken: "In einem solchen Fall kann man sich nie um alles kümmern, nie alles selbst wissen. Eine gute Betreuung durch uns als Berater, durch Notare, Anwälte und Steuerberater sollten Betroffene unbedingt in Anspruch nehmen."

Wie Betriebe die Notfallplanung angehen können, zeigt Margitta Burkhardt im Video. Außerdem erläutert  Steuerberater Klaus Kopp, welche Rolle er in einem solchen Prozess einnimmt und wie er Betroffene unterstützen kann.

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"Was tut die Kammer für mich?" - Alle Video-Beiträge auf einen Blick

Alle bisher erschienen Beiträge, in denen wir Ihnen in kurzen Videoclips unsere kostenfreien Dienstleistungen vorstellen, finden Sie in unserem Video-Archiv.

 
Margitta-Burkhardt-2023

Margitta Burkhardt

Betriebswirtschaftliche Beraterin (Landkreis Göppingen)

Stuttgarter Straße 75

73033 Göppingen

Tel. 07161 9700070

Mobil 0162 4212061

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