
Die Rechte und Pflichten von Ausbildern und Azubis sind im dualen Ausbildungssystem genau geregelt. Wir erklären Ihnen, was Sie rechtlich beachten müssen, wenn Sie in Ihrem Betrieb ausbilden möchten.Was Ausbilder rechtlich beachten müssen
Die Voraussetzungen für Ausbilder
In Deutschland wird im dualen System ausgebildet: Die Auszubildenden besuchen abwechselnd Betrieb und Schule. Die Rechte und Pflichten von Ausbildern und Auszubildenden sind dabei genau geregelt. Folgende Regelungen und Gesetze sollten Sie kennen:
Handwerksordnung
Berufsbildungsgesetz
Jugendarbeitsschutzgesetz (wenn Sie Jugendliche ausbilden)
Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufs
Zu Beginn des Ausbildungsverhältnisses muss einAusbildungsvertrag abgeschlossen werden. Wer verantwortlich ausbilden will, muss persönlich und fachlich geeignet sein und die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nachweisen.
Handwerksmeister erfüllen diese Voraussetzungen. Bei Ausbildern ohneMeisterprüfung werden die fachlichen Kenntnisse durch eine Gesellen- oder Abschlussprüfung nachgewiesen. Dabei muss der Ausbilder ebenfalls die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nachweisen. Möglich ist dieser Nachweis durch die Ausbildereignungsprüfung.
Außerdem müssen Sie uns den Ausbilder in Ihrem Betrieb melden. Sofern diese Meldung noch nicht erfolgt ist, nutzen Sie dafür bitte unser Formular:
Ausbildungsordnung: Was die Lehre vermitteln muss
Eine Ausbildung erfüllt viele Funktionen. Eine davon besteht darin, Mindeststandards innerhalb eines Berufs zu garantieren, damit die Kunden wissen, was sie von Fachleuten eines bestimmten Berufs erwarten dürfen. Die Ausbildung vermittelt diese Standards, und die Ausbildungsordnungen schreiben sie fest.
Die Ausbildungsverordnung stellt im Sinne des Berufsbildungsgesetzes die Grundlage für eine geordnete und einheitliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf dar. In ihr sind unter anderem die Berufsbezeichnung, die Ausbildungsdauer, das Berufsbild, der Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsanforderungen festgelegt.
DasBundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) veröffentlicht die aktuell verbindlichen Verordnungen auf seinen Internetseiten:
Lehrlingsrolle: Das Verzeichnis für Azubis
Mit der Lehrlingsrolle beginnt die Karriere eines jeden Handwerkers, denn in dieses Verzeichnis werden die Auszubildenden zu Beginn ihrer Lehre von uns eingetragen. So lässt sich belegen, dass sie ihre Ausbildung in einem ordentlichen Lehrbetrieb absolvieren, der sich an die Vorgaben der gültigen Ausbildungsordnung hält.
Natürlich dient die Lehrlingsrolle damit als Kontrollinstrument. Aber sie ist ein Kontrollinstrument, das allen nützt: den Auszubildenden, denen sie eine hochwertige Ausbildung garantiert; dem Betrieb, dem sie seine Leistung als Ausbilder verbürgt und dem Handwerk, dem sie auf lange Sicht qualifizierten Nachweis sichert.
Wie Ihr Betrieb Ausbildungsbetrieb wird, worauf Sie als Ausbilder achten müssen und wie Sie Ihre Auszubildenden in die Lehrlingsrolle eintragen können, sagen Ihnen unsere Ausbildungsberater. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende der Seite.
Checkliste: Haben Sie an alles gedacht?
Unsere Checkliste für die Berufsausbildung im Betrieb soll Ihnen als kleine Gedächtnisstütze dienen. Haben Sie die für den Ausbildungsberuf gültige Ausbildungsordnung? Hat der Auszubildende seinen eigenen Arbeitsplatz für Übungsarbeiten? Und haben Sie Ihn zur Berufsschule angemeldet? Bevor ein Azubi eine Lehrstelle antreten kann, gibt es einiges zu erledigen.
Damit Sie vor und bei der Einstellung eines Auszubildenden nichts Wichtiges vergessen und auch während der Ausbildung einen Leitfaden für alles Organisatorische zur Hand haben, haben wir eine Checkliste für Ausbildungsbetriebe zusammengestellt.
Am besten gleich kostenfrei herunterladen, ausdrucken und ausfüllen!
Sollten Fragen offenbleiben, wenden Sie sich gern an unsere Ausbildungsberater.