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Ausbildung als Zupfinstrumentenmacher (m/w/d)

Bei der Arbeit als Zupfinstrumentenmacher gibt Abwechslung den Ton an. Du baust nicht nur Harfe, Mandoline und Zither und Gitarre du weißt auch wie man sie repariert und triffst so auf die verschiedensten Menschen.Auf den Sound kommt es an. Dabei muss man auf vieles achten, aber besonders auf die Werkstoffe. Das sind überwiegend Palisander, Fichten- und Ebenholz. Mit Hilfe moderner Maschinen formst du daraus die einzelnen Teile wie Resonanzkörper, Hals und Griffbrett. Zu deinen weiteren Aufgaben gehört es auch, die Instrumente zu polieren und zu lackieren. Die Montage der Mechanik und das Aufziehen der Saiten erledigst du natürlich ebenfalls. Eine immer größere Rolle spielen vor allem elektronische Tonabnahmesysteme. Es versteht sich von selbst, dass du bei all dem ein gutes musikalisches Gehör sowie eine gewisse Spielfertigkeit besitzen solltest.

Eine Leidenschaft, zwei Richtungen


Da Harfen und Gitarren ganz unterschiedlich hergestellt werden, spezialisierst du dich auf eine Fachrichtung. Im Harfenbau gibt es neben der Konzertharfe auch die historische Barockharfe und die keltische Harfe. Neben der klanglichen Feinabstimmung sind auch feinmotorische Fähigkeiten gefragt: So sind zum Beispiel für eine Konzertharfe rund 1.500 handpolierte Einzelteile und präzise Nietbohrungen von 1/100 mm erforderlich.
Im Gitarrenbau hast du es zu tun mit dem wahrscheinlich beliebtesten Instrument der Welt. Gerade wegen ihrer Klangvariationen ist die Gitarre in beinahe jeder Musikrichtung zu Hause - von Klassik bis Heavy Metal. Du arbeitest hauptsächlich in Betrieben des Musikinstrumentenbaus, aber auch im Musikalienfachhandel mit angeschlossener Reparaturwerkstatt oder in Museen mit Restaurationsabteilungen für Musikinstrumente.


Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

Keine Tarifdaten für diesen Hauptberuf vorhanden.


 Hinweis für Ausbildungsbetriebe

Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet  § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.

Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.

 

Ausbildungsplätze/Praktika

Freie Ausbildungsplätze

Offene Ausbildungsplätze als Zupfinstrumentenmacher (m/w/d): 0

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Zupfinstrumentenmacher (m/w/d): 0

Wir beraten euch gerne!

Eva-Popp-2023

Eva-Maria Popp

Ausbildungsberaterin (Landkreis Esslingen)

Tel. 0711 1657-289

Mobil 0160 5767236

Fax 0711 1657-891

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Ingrid-Duenzl

Ingrid Dünzl

Ausbildungsberaterin (Rems-Murr-Kreis)

Tel. 0711 1657-236

Mobil 0172 4654749

Fax 0711 1657-891

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Mischa-Fleischmann3

Mischa Fleischmann

Ausbildungsberater (Landkreis Ludwigsburg)

Tel. 0711 1657-290

Mobil 0172 4654619

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Britta-Schmautz-01-2023

Britta Schmautz

Ausbildungsberaterin (Stadtkreis Stuttgart, Landkreis Böblingen: Orte M-Z)

Tel. 0711 1657-294

Mobil 0172 4654769

Fax 0711 1657-891

britta.schmautz--at--hwk-stuttgart.de



Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf

Weitere Informationen zur Ausbildung als Zupfinstrumentenmacher (m/w/d) gibt es beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).