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BetriebsführungDigitalisierung: Die Fördermöglichkeiten im Überblick

Handwerksbetrieben winken üppige Zuschüsse von Bund und Land. Auf dieser Seite haben wir die derzeitig maßgeblichsten aktuellen Förderprogramme zur Digitalisierung für Sie zusammengestellt. Die Seite wird laufend aktualisiert.



 Finanzielle Unterstützung von Bund und Land

Durch den Einsatz von moderner Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) können Handwerksbetriebe die Digitalisierung vorantreiben und zum Beispielbetriebliche Prozesse effizienter gestalten, neue Produkte und Dienstleistungen einführen oderinnovative Geschäftsmodelle umsetzen.

Um die digitale Transformation in Ihrem Unternehmen zu unterstützen, haben wir die maßgeblichsten Förderprogramme von Bund und Land zusammengestellt und skizzieren darin die wichtigsten Eckdaten.

Einen kompakten Überblick zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten bei der Digitalisierung erhalten Sie beiWirtschaft digital Baden-Württemberg. Einen Gesamtüberblick über Fördergeber von Land, Bund und EU bietet dieFörderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

UnserDigitalisierungsberater unterstützt Sie gern bei der Wahl der passenden Finanzspritze.



Digitalisierung-Praemien
HWK



 Die wichtigsten Programme im Überblick

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Landeskreditbank Baden-Württemberg

Anschaffung von Hard- und Software mit verbundenen Dienstleistungen/Schulungen der Mitarbeiter zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen, auch: Implementierung von IKT-Sicherheitslösungen.

Geräte, die zur ITK-Grundausstattung gehören
Systeme, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen angeschafft werden
Ersatzbeschaffungen ohne wesentlichen Digitalisierungsfortschritt
Online-Marketing-Maßnahmen/Webseitenerstellung ohne Integration in weitere betriebliche Abläufe

 Unternehmen mit maximal 500 Mitarbeitern

Zuschussvariante: Das Vorhaben darf erst nach positiver Eingangsbestätigung beginnen, für Ausgaben von 5.000 Euro bis einschließlich 15.000 Euro beträgt die Förderung 30 %, maximal 3.000 Euro.
Förderdarlehen: Das Darlehen wird im Hausbankverfahren bearbeitet, Tilgungszuschuss, Kredithöhe 15.000 - 100.000 Euro. Der Tilgungszuschuss beträgt 4%.

Zuschuss: Betrieb reicht Antrag direkt bei der L-Bank ein, Darlehen: Betrieb erstellt zusammen mit der Hausbank den Antrag. Achtung: Der Beginn des Vorhabens, vor einer Zusage durch die L-Bank, erfolgt auf eigenes Risiko. Eine erneute Antragstellung ist erst nach Ablauf einer einjährigen Wartefrist möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus oder direkt bei der L-Bank.

 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, KfW Bankengruppe

Investitionen und Betriebsmittel für Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben

 Unternehmen mit max. 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Umsatz

 Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben

Bei dieser Förderung stellt der Finanzierungspartner für das Unternehmen den Förderantrag.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website derKfW.

 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Beratungsleistungen in den Modulen „IT-Sicherheit“, „Digitale Markterschließung“ und „Digitalisierte Geschäftsprozesse“

 Unternehmen mit max. 100 Mitarbeitern und 20 Mio. Euro Umsatz

 Beratungsleistungen mit einem Fördersatz von 50 Prozent. Der Förderumfang beträgt max. 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.

Das Beratungsunternehmen stellt für das zu beratende Unternehmen den Förderantrag. Hier finden Sie einen Gesamtüberblick aller authorisierten Unternehmen.

Weitere Informationen gibt es beimBundesministerium für Wirtschaft und Energie.

 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourimus Baden-Württemberg

Förderung der Inanspruchnahme von Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen im Rahmen von Produkt-, Dienstleistungs- und Verfahrensinnovationen

 Unternehmen mit max. 100 Mitarbeitern und 20 Mio. Euro Umsatz oder Existenzgründer

 Der Zuschuss beträgt bis zu 20.000 Euro und deckt max. 50 Prozent der Ausgaben.

Die Anträge werden nach den formalen Antragskriterien geprüft. Evtl. muss eine 15-minütige Präsentation stattfinden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Landeskreditbank Baden-Württemberg

Unterstützung der Handwerksbetriebe bei Zukunftsthemen wie Geschäftsmodellentwicklung, Digitalisierung von Prozessen, Digitale Vermarktung, Transformation analog zu digital

Handwerksunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg mit maximal 249 Mitarbeitern und einem Umsatz von 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme von 43 Mio. Euro

 Beratungsleistungen mit einem Zuschuss, verbleibender Eigenanteil von 350 Euro pro Beratungstag

Antragsstellung über das Online-Formular der BWHM GmbH.

Weitere Informationen finden Sie beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus sowie bei der L-Bank.

 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

 Förderung von innovativen Vorhaben und Projekten aus dem Bereich „Green Tech“

Unternehmen und Start-Ups mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg

 Zwei separate missionsorientierte Föderaufrufe, Zuwendungen zwischen 20.000 Euro bis 1 Mio. Euro (für Einzelvorhaben) bzw. 3 Mio. Euro (für Verbundvorhaben) nach folgender Staffelung: kleine Unternehmen: 45%, mittlere Unternehmen: 35%, Unternehmen mit unter 3.000 Mitarbeitern: 25%, Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeitern: 15%. Der Umsetzungszeitraum der Förderprojekte beträgt maximal 24 Monate.

 Die Antragsformulare stehen auf derWebsite des Förderprogramms zur Verfügung.

 Weitere Informationen finden Sie unter invest-bw.de und beimMinisterium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.

 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Europäischer Sozialfond (ESF)

Beratungen zu personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Innovationsprozessen, die im Zusammenhang mit konkreten digitalen Veränderungen im Betrieb stehen

 Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Jahresumsatz

 Unternehmen unter 10 Mitarbeitern: bis zu 80 Prozent Zuschuss, Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeitern: bis zu 50 Prozent Zuschuss. Die Beratung kann max. 10 Tage dauern bei max. 1.000 Euro pro Beratungstag.

Die Förderfähigkeit klärt eine Erstberatungsstelle. Dort erhält man den Beratungscheck, mit dem die Prozessberatung genutzt werden kann.

Die Erstberatungsstellen und weitere Infos finden Sie auf der WebsiteUnternehmensWert: Mensch und der dazugehörigenSpezial "Plus-Version".

Legende

 Träger der Förderung 
 Zweck der Förderung
 ausgeschlossene Leistungen
 Wer wird gefördert?
Wie und wie viel wird gefördert?
 Art des Antragsverfahrens
 Antrag und weitere Informationen



 

Zukunftsinitiative Handwerk 2025

 

 

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Thomas-Gebhardt-2023

Thomas Gebhardt

Berater für Innovation und Technologie (BIT), Schwerpunkt Digitalisierung

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-208

Mobil 0174 1744252

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