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HWK

RechtsgrundlagenAlles Wissenswerte zu Ihrer Mitgliedschaft

Handwerksbetriebe, zulassungsfreie Gewerbebetriebe und handwerksähnliche Betriebe sind gesetzlich zur Mitgliedschaft in der Handwerkskammer ihrer Region verpflichtet. Auf dieser Seite erfahren Sie alles zu Ihrer Mitgliedschaft und Ihren Gebühren.



 Die gesetzlichen Grundlagen

Die Paragraphen § 6 und 19 derHandwerksordnung regeln, dass wir Verzeichnisse führen müssen, in denen selbstständige Handwerker und Gewerbetreibende unseres Bezirks mit ihren zu betreibenden Gewerken eingetragen sind.

DieHandwerksrolle ist das Verzeichnis, in das alle selbstständigen Handwerker unseres Kammerbezirks mit dem von ihnen betriebenen Handwerk eingetragen werden. Die Eintragung erfolgt auf Antrag oder von Amts wegen. Über die Eintragung erstellen wir eine Bescheinigung (Handwerkskarte/Gewerbeausweis). Sie umfasst Namen und Anschrift des Gewerbetreibenden, das zu betreibende Gewerk sowie den Zeitpunkt der Registrierung. Alle zulassungsfreien Handwerksbetriebe sowie handwerksähnliche Gewerbebetriebe werden in unser Gewerbeverzeichnis eingetragen.

Für Ihre Pflichtbeiträge für die Mitgliedschaft erhalten Sie zahlreiche Serviceleistungen.

Mehr dazu erfahren Sie hier:Was macht die Handwerkskammer eigentlich?



 

Gehört mein Betrieb zum Kammerbezirk?

Ihr Betrieb gehört zur Region Stuttgart, wenn er seinen Sitz in einem dieser Stadt- bzw. Landkreise hat:

Übersicht der Städte und Landkreise



 Wirtschaftsplan: Grundlage zur Erfüllung unserer  Aufgaben

In enger Abstimmung mit unserenGeschäftsbereichen und Stabsstellen erstellt das Hauptamt unseren jährlichen Wirtschaftsplan für das Folgejahr.

Eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung hat für uns oberste Priorität, denn eine solide Finanzplanung bildet die Grundlage zur Sicherung der Erfüllung unserer vielfältigen Aufgaben.

Der Planentwurf wird zuerst imPräsidium und anschließend imVorstand beraten. Mit einer Beschlussempfehlung des Vorstandss geht der Wirtschaftsplan dann an die Mitglieder derVollversammlung. Sie beschließt im Herbst jeden Jahres den Wirtschaftsplan des Folgejahres. Die Beschlussfassung umfasst auch die Festsetzung der Kammerbeiträge.

Diese Beschlüsse bedürfen dann noch der Genehmigung durch dasMinisterium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.



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Jährlicher Mitgliedsbeitrag

Wir erheben zur Deckung der durch unsere Errichtung und Tätigkeit entstehenden Kosten, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind, einen jährlichen Handwerkskammerbeitrag.

DieHandwerksordnung (§ 113 I HwO) regelt,  dass alle unsere Mitgliedsbetriebe zur jährlichen Zahlung des Mitgliedsbeitrags verpflichtet sind.

 

Beitragsfestsetzung für das Jahr 2023

UnsereVollversammlung hat am 4. Dezember 2023 die Beitragsfestsetzung 2024 beschlossen. Der Beschluss wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg am 19. Dezember 2023 unter dem Aktenzeichen WM 42-42-305/113 genehmigt.

Sie können den Beschluss hier herunterladen:

 

Beitragshistorie seit 2020

Wie hat sich der Beitrag zur Mitgliedschaft in unserer Handwerkskammer entwickelt? Die Veränderungen können Sie in den Beitragsbeschlüssen der letzten Jahre einsehen:

 

Gebührenordnung  und Gebührenverzeichnis

Im Gebührenverzeichnis erfahren Sie, was bei uns wieviel kostet. Geändert wurde es zuletzt durch denBeschluss der Vollversammlung vom 28. November 2022.

UnsereVollversammlung beschloss am 29. Mai 2000 eine Neufassung der Gebührenordnung, die am 1. September 2000 in Kraft getreten. Eine erste Änderung beschloss sie am 27. November 2006.

Rudolf-Wrobel

Rudolf Wrobel

Team Finanzmanagement / Fachexperte Beitrag

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-242

Fax 0711 1657-824

rudolf.wrobel--at--hwk-stuttgart.de