
Ausländische Fachkräfte beschäftigen
Erfahren Sie mehr zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz und zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen.
Neue Chancen dank Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Seit März 2020 schafft dasFachkräfteeinwanderungsgesetz den Rahmen für eine gezielte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten. Als Fachkraft gilt, wer im Ausland eine staatlich geregelte Berufsausbildung absolviert hat.
Nur wenn diese in Deutschland anerkannt ist, kann man nach Deutschland einwandern.
Voraussetzung für die Fachkräfteeinwanderung sind:
- die Anerkennung der abgeschlossenen Ausbildung
- deutsche Sprachkenntnisse
Neu ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren:
- Fachkräfte können schneller nach Deutschland einreisen, wenn sie bereits einen Arbeitgeber in Deutschland gefunden haben.
- Die Beschränkung auf Mangelberufe und die Vorrangprüfung entfällt.
Im Beschleunigten Fachkräfteverfahren (§ 81a Aufenthaltsgesetz) sind die Fristen für alle Verfahren zur Arbeitsaufnahme verkürzt. Ansprechpartner für die Durchführung ist die Ausländerbehörde.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Berufliche Anerkennung als Instrument der Fachkräftesicherung
Die Berufsanerkennung bietet Unternehmen ein offizielles und rechtssicheres Verfahren, das bescheinigt, wie groß die Übereinstimmung der ausländischen Qualifikation mit dem vergleichbaren deutschen Abschluss ausfällt.
Am Ende des Verfahrens steht der Anerkennungsbescheid.
Der Bescheid stellt die Ergebnisse des Anerkennungsverfahrens übersichtlich und in deutscher Sprache dar. So lässt sich zuverlässig einschätzen, welche Qualifikationen mit dem ausländischen Berufsabschluss verbunden sind und an welchen Stellen Mitarbeitende oder Bewerber möglicherweise noch eine Nachqualifizierung benötigen.
Bei allen Fragen rund um das Anerkennungsverfahren wenden Sie sich bitte an unser Team:
Anerkennung: Berufskompetenzen sichtbar machen
INQA-Check "Vielfaltsbewusster Betrieb"
Die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) unterstützt Betriebe mit dem INQA-Check, Vielfalt in allen Betriebsprozessen zu verankern.
Ziel ist es, dass Unternehmen die unterschiedlichen Blickwinkel und Fähigkeiten der Beschäftigten in betriebliche Prozesse einbeziehen können.
Das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ unterstützt Handwerksbetriebe aus der Region Stuttgart, die eine Fachkraft aus dem Ausland finden und beschäftigen wollen – von Anfang an.
Unsere Betriebslotsen beraten Sie über Möglichkeiten und Vorteile, aber auch zu Herausforderungen, Abschlüsse aus dem Ausland bei uns anerkennen zu lassen.
Ihr Handwerksbetrieb ...
- ist in der Region Stuttgart ansässig?
- benötig Fachkräfte?
- ist bereit, Fachkräften aus dem Ausland eine Chance zu geben?
Unsere Betriebslotsen erklären, wie Sie ...
- Anerkennungsverfahren erfolgreich begleiten
- Sackgassen frühzeitig erkennen
- bürokratische Hürden nehmen
- ausländische Fachkräfte durch Anpassungsqualifizierung fördern
Berufsanerkennung kurz erklärt.
Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ - UBA
Seit 2022 ist die Handwerkskammer Region Stuttgart Teil des deutschlandweiten Projekts „Unternehmen Berufsanerkennung“ (UBA). Initiiert wurde das Projekt durch den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sowie den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Betriebe profitieren zum einen von einer intensiven Betreuung durch die Betriebslotsen und zum anderen durch die Verzahnung mit weiteren Partnern aus der Region Stuttgart.
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie bei Unternehmen Berufsanerkennung.

Anette Groschupp
Anerkennung und Validierung von Berufskompetenzen
70191 Stuttgart

Andrea Haindl-Jovicic
Anerkennung und Validierung von Berufskompetenzen
70191 Stuttgart

Anita Leger
Anerkennung und Validierung von Berufskompetenzen
70191 Stuttgart