
HandwerksrechtBekämpfung von Schwarzarbeit: Die Bilanz 2022
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern wirkt sich negativ auf die gesamte Handwerksbranche aus. Auch im Jahr 2022 haben wir sie im Rahmen unserer rechtlichen Möglichkeiten aufgedeckt, bekämpft und unterbunden.
Bußgelder in Höhe von fast 1 Mio. Euro
Im Jahr 2022 wurden in unserem Kammerbezirk 33 Bußgeldverfahren durchgeführt. Sie führten zu einer Bußgeldhöhe mit einer Gesamtsumme von 994.684,02 Euro, von der allein gut 950.000 Euro auf die Landeshauptstadt Stuttgart entfallen. Im Vergleich zu 2021 hat sich der Betrag leicht reduziert; damals kam es in der Region Stuttgart zu 47 Bußgeldverfahren mit einer Summe von gut 1,12 Mio. Euro.
Die meisten Bußgeldbescheide, insgesamt 11 über verschiedene Gewerke verteilt, wurden für Tätigkeiten im Bau- und Ausbaugewerbe ausgestellt. Es folgen das Elektro- und Metallgewerbe mit 9 Bußgeldern und die Glas-, Papier-, keramischen und sonstigen Gewerbe mit 8 Bescheiden. Außerdem kam es zu zwei Betriebsschließungen.
Darüber hinaus gab es insgesamt 120 Verfahren wegen Betriebsuntersagungen (im Jahr 2021 waren es 105) und 725 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten (im Jahr 2021 waren es 652).
In dieser Übersicht listen wir die genauen Zahlen aufgestaffelt nach Gewerk:
Was zur Schwarzarbeit zählt und wie wir gegen sie vorgehen
„Verboten sind Dienst- oder Werkleistungen, die gegen das Steuerrecht oder gegen das Sozialversicherungsrecht verstoßen. Ebenso die Umgehung von Mitteilungspflichten gegenüber Behörden“, erläutert unser Rechtsberater Volker Süssmuth. Es liege aber auchSchwarzarbeit vor, wenn ein Gewerbe oder ein zulassungspflichtiges Handwerk ausgeübt wird, ohne dass eine Anmeldung beim Gewerbeamt beziehungsweise eineEintragung in die Handwerksrolle vorliegt.
Im Rahmen unserer rechtlichen Möglichkeiten bekämpfen wir die Schwarzarbeit mit verschiedenen Maßnahmen.
Wird ein Fall von Schwarzarbeit ermittelt, informieren wir die zuständige untere Verwaltungsbehörde. Die konkrete Verfolgung und die Ahndung, etwa durch das Untersagen weiterer Arbeiten oder ein Bußgeldverfahren, sind dann Aufgaben der Verwaltungsbehörden.
„Bei der Auswertung von beschlagnahmten Geschäftsunterlagen wirken wir als Handwerkskammer ebenfalls mit“, erläutert Süssmuth. Dadurch könne der illegal erbrachte Handwerksumsatz berechnet werden, aus dem sich wiederum die Höhe des Bußgelds ergebe.
Darüber hinaus führen wir gemeinsam mit den Ordnungsämtern, der Polizei und dem Zoll regelmäßig Vor-Ort-Kontrollen durch – in den vergangenen Jahren unter anderem inBarbershops und Friseursalons, inKfz-Werkstätten oder inZweiradbetrieben.