HWK

BeratungBeratung für Interessierte an einem freiwilligen Engagement im Handwerk

Das Handwerk lebt nicht nur von der Arbeit der Handwerkerinnen und Handwerker, sondern auch durch das zusätzliche Engagement vieler. Wer Freiwilligenarbeit leistet, sichert langfristig die Qualität der Ausbildung und Arbeit der einzelnen Gewerke. Möchten auch Sie sich engagieren? Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten!



 Wichtige Stütze: Freiwilligenarbeit im Handwerk

Bei Freiwilligenarbeit im Handwerk geht es nicht ausschließlich darum, Gemeinnütziges zu leisten und Gutes zu tun. Viel mehr ist das Engagement im Handwerk eine tragende Säule der Zukunftssicherung und Qualitätssteigerung in allen Gewerken. Dabei können Sie sich in der Region Stuttgart auf vielfältige Art und Weise einbringen und aktiv zur Stärkung des Berufsstandes beitragen.

Durch fachliche Expertise und Engagement in Prüfungsausschüssen stellen Sie eine hohe Qualität des Berufsabschlusses sicher und sorgen somit für qualifizierten und international anerkannten Nachwuchs. Langfristig kann das Handwerk nur dann den Herausforderungen der Zukunft trotzen, wenn eine stabile Basis an neuen Arbeitskräften den Fortbestand des Handwerks garantiert. Alle Prüfungsausschüsse arbeiten unabhängig, gewissenhaft und unparteiisch. Sie gewährleisten einen einheitlichen Bewertungsmaßstab, dokumentieren den Prüfungsverlauf und treffen Entscheidungen über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung. Zudem wirken sie bei der Weiterentwicklung von Prüfungsverfahren mit und tragen somit zur Qualitätssicherung bei Prüfungen des Handwerks bei. Die Mitarbeit in Feststellungstandems bei der Validierung von beruflichen Kompetenzen dient dem Handwerk zusätzlich nachhaltig und spürbar. 

Seien auch Sie dabei! Falls Sie noch nicht sicher sind, welches Ehrenamt zu Ihnen passt oder Sie offene Fragen haben, wenden Sie sich gerne per Mail an:mitmachen@hwk-stuttgart.de

Ausschussmitglieder gesucht

Derzeit sind wir auf der Suche nach einem Ausschussmitglied im Vorsitz:

  • Vorsitz im Meisterprüfungsausschuss für das Stuckateur-Handwerk (ab 2026)

Beisitze sind derzeit in folgenden Meisterprüfungsausschüssen zu vergeben: 

  • Elektrotechnik
  • Feinwerkmechanik
  • Orgel- und Harmoniumbau
  • Zahntechnik
  • Zimmerer-Handwerk




 So können Sie konkret helfen

Gesellenprüfungsausschuss

Professionell durchgeführte Abschluss- und Gesellenprüfungen sichern die hohe Qualität des Handwerks. Hierfür sind die Gesellenprüfungsausschüsse unersetzlich.

Fortbildungsprüfungsausschuss

Stetes Lernen und Weiterbilden ist der Schlüssel für zukunftsfähige Fachkräfte. Dank dem Fortbildungsprüfungsausschuss entwickelt sich das Handwerk stets weiter.

Meisterprüfungsausschuss

Kompetente Prüfungsausschüsse sorgen dafür, dass das Handwerk dauerhaft mit Nachwuchskräften versorgt wird und die hohen Standards des Meisterstandes erhalten werden.

Berufsvalidierung

Mit dem Validierungsverfahren werden berufliche Kompetenzen bescheinigt, die unabhängig von formaler Ausbildung in einem anerkannten Referenzberuf erworben wurden.



Gesellenprüfungsausschuss (GPA)

Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Sie sind Profis ihres Handwerks und fassen gemeinsam Beschlüsse über das Bestehen oder Nichtbestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung. Damit tragen Sie zur Zukunftssicherheit des Handwerks bei.

  • Vertretung der Arbeitnehmenden
  • Vertretung der Arbeitgebenden
  • Lehrkraft einer berufsbildenden Schule

Sind Sie Berufsexperte in einem anderen Handwerk und möchten sich ehrenamtlich engagieren, zögern Sie nicht, mit uns in Verbindung zu treten! Neben der Prüfungsorganisation für die oben aufgelistete Gewerke durch uns, organisieren Innungen und Kreishandwerkerschaften Prüfungen für andere Gewerke. Gerne stellen wir den Kontakt zur für Sie richtigen Stelle her.



  • Automobilkaufleute
  • Konstruktionsmechaniker
  • Kosmetiker
  • Fahrradmonteure
  • Feinwerkmechaniker
  • Kaufleute für Büromanagement
  • Metallbildner
  • Sattler
  • Technische Modellbauer
  • Polster- und Dekorationsnäher
  • Raumausstatter
  • Vertretung der Arbeitnehmenden: Gesellenprüfung oder entsprechende Abschlussprüfung im jeweiligen Gewerk vorhanden und derzeit im jeweiligen Gewerk tätig
  • Vertretung der Arbeitgebenden: In zulassungspflichtigen Gewerken Meisterprüfung oder Ausbildungsberechtigung im jeweiligen Gewerk vorhanden, In zulassungsfreien Gewerken oder handwerksähnlichen Gewerben: Gesellenprüfung oder entsprechende Abschlussprüfung vorhanden und derzeit im jeweiligen Gewerk tätig
  • Lehrkraft im beruflichen Schul- oder Fort­bildungswesen werden von den jeweiligen Berufsschulen benannt
 

Fortbildungsprüfungsausschuss (FPA)

Der Prüfungsausschuss für Fortbildungsprüfungen besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Sie sind Expertinnen und Experten ihres Gewerks und fassen gemeinsam Beschlüsse über das Bestehen oder Nichtbestehen der Fortbildungsprüfung. Damit sichern sie den steten Fortschritt des Handwerks. 

  • Vertretung der Arbeitnehmenden
  • Vertretung der Arbeitgebenden
  • Lehrkraft im beruflichen Schul- oder Fort­bildungswesen

Weitere Informationen zur Fortbildungsprüfung erhalten Sie auf unsererWebsite.



  • Buchbinder für Restaurierungsarbeiten 
  • Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (Zusatzqualifikation)
  • Fachkraft für Differenzdruckmesstechnik
  • Fachkraft Getreidesilo
  • Gebäudeenergieberater (HWK)
  • Geprüfter Betriebswirt nach der HWO
  • Geprüfter Bildeinrahmer
  • Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung
  • Geprüfter kaufmännischer Fachwirt nach der HwO
  • Geprüfter Kfz-Servicetechniker
  • Geprüfter Berufsspezialist für Kraftfahrzeug-Servicetechnik
  • Geprüfter Polierer
  • Vertretung der Arbeitnehmenden: Gesellenprüfung im Gewerk oder entsprechende Abschlussprüfung vorhanden und derzeit im jeweiligen Gewerk tätig
  • Vertretung der Arbeitgebenden: In zulassungspflichtigen Gewerken: Meisterprüfung im jeweiligen Gewerk vorhanden. In zulassungsfreien Gewerken oder sonstigen Gewerben: Gesellenprüfung im Gewerk oder entsprechende Abschlussprüfung vorhanden und derzeit im jeweiligen Gewerk tätig.
  • Lehrkraft im beruflichen Schul- oder Fort­bildungswesen: Entsprechende aktive berufliche Tätigkeit

Meisterprüfungsausschuss (MPA)

Gemeinsam kümmern sich die jeweils vier Mitglieder eines Meisterprüfungsausschusses um eine hochwertige, zeitgemäße und reibungslose Organisation, Durchführung und Abnahme der Meisterprüfung und tragen damit entscheidend dazu bei, dass das Handwerk auch künftig auf den Märkten nachhaltig erfolgreich bestehen kann.

Aus folgenden Mitgliedern setzt sich ein Meisterprüfungsausschuss zusammen:

  • Vorsitz
  • Beisitz in Selbstständigkeit
  • Beisitz in Anstellung
  • Sachverständige/r als Beisitz


  • Bäcker
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Buchbinder
  • Elektromaschinenbauer
  • Elektrotechniker (Energie- und Gebäudetechnik)
  • Feinwerkmechaniker
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Friseure
  • Galvaniseure
  • Informationstechniker
  • Installateure und Heizungsbauer
  • Klavier- und Cembalobauer
  • Klempner
  • Konditoren
  • Kraftfahrzeugtechniker
  • Land- und Maschinenbaumechaniker
  • Maler und Lackierer
  • Maßschneider
  • Maurer und Betonbauer
  • Metallbauer
  • Müller
  • Ofen- und Luftheizungsbauer
  • Orgel- und Harmoniumbauer
  • Orthopädietechniker
  • Raumausstatter
  • Sattler und Feintäschner
  • Schilder- und Leuchtreklamehersteller
  • Stuckateure
  • Tischler
  • Zahntechniker
  • Zimmerer
  • Vorsitz: Mindestens 24 Jahre alt, nicht im Gewerk des jeweiligen MPA tätig
  • Beisitz in Selbstständigkeit: Mindestens 24 Jahre alt, seit mindestens einem Jahr im betreffenden Gewerk selbstständig, Meisterprüfung oder Ausbildungsberechtigung im jeweiligen Gewerk vorhanden
  • Beisitz in Anstellung: Mindestens 24 Jahre alt, derzeit in jeweiligem Gewerk tätig, Meisterprüfung oder Ausbildungsberechtigung in jeweiligem Gewerk vorhanden
  • Sachverständige/r als Beisitz: Expertise für die rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und berufspädagogischen Kenntnisse, muss dem jeweiligen Gewerk nicht angehören
 

Berufsvalidierung

Seit dem 1. Januar 2025 gibt es für Berufserfahrene ohne anerkannten Berufsabschluss eine gesetzlich verankerte Möglichkeit (Berufsvalidierungsgesetz), sich ihre beruflichen Kompetenzen bewerten und bescheinigen zu lassen. Die Bestätigung der beruflichen Handlungsfähigkeit hilft der betroffenen Person wie auch den Handwerksbetrieben gleichermaßen dabei, die Fähigkeiten besser einzuschätzen. Für die Betriebe kann das Verfahren somit zu einer Säule der Fachkräftesicherung und Mitarbeiterbindung werden.

In sogenannten Validierungsverfahren stellen Prüfertandems, besteht aus je einem/einer Beauftragten der Arbeitgebenden- sowie der Arbeitnehmendenseite, die berufliche Handlungsfähigkeit fest. Grundlage für die Bewertung ist die jeweilige Ausbildungsordnung des Berufs. Für diese Tätigkeit suchen wir Prüferinnen und Prüfer aus den Gesellenprüfungsausschüssen.

Weitere Informationen zum Validierungsverfahren



Julia Holschumacher

Fachexpertin Prüfungswesen

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-315

Mobil 0162 4273798

Fax 0711 1657-814

julia.holschumacher--at--hwk-stuttgart.de