News-Aenderungen-2018
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Zum Jahreswechsel 2017/2018 müssen sich Handwerksbetriebe auf zahlreiche Neuregelungen einstellen. Hier finden Sie die wichtigsten im Überblick.Diese Änderungen kommen im Jahr 2018 auf Sie zu

Betriebliche Altersvorsorge

In Deutschland haben nur wenige Menschen eine betrieblicheAltersversorgung - aus Sicht des Gesetzgebers zu wenige. Damit sich das ändert, tritt am 1. Januar 2018 das neueBetriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Es schafft neue Anreize, damit mehr kleine und mittelständische Unternehmen ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge anbieten und damit Geringverdiener vor Altersarmut schützen.



Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Ab Mai 2018 gilt europaweit die neueDatenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mit ihr werden die Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht. Ziel ist es, den Schutz von personenbezogenen Daten innerhalb der Europäischen Union sicherzustellen und den freien Datenverkehr innerhalb des Binnenmarktes zu gewährleisten. Alle datenverarbeitenden Unternehmen, also auch Handwerksbetriebe, unterliegen den Vorgaben und sind damit vom Inkrafttreten der neuen Verordnung betroffen.

 Umfangreiche Informationen hierzu hat derZentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) zusammengestellt.

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eCall für neue Pkw und Transporter

Ab April 2018 müssen neue Pkw-Modelle mit einem automatischen Notrufsystem ausgerüstet sein. Im Fall eines schweren Unfalls alarmiert eCall über die Rufnummer 112 automatisch den Rettungsdienst und übermittelt die Position des Autos sowie die letzte Fahrtrichtung an die Rettungsleitstelle. Ab dem 31. März 2018 sollen Autobauer alle neuen Modelle mit der nötigen Technologie ausrüsten. Ziel ist es, die Zahl der Unfalltoten um zehn Prozent zu verringern. 

Welche Änderungen sonst noch auf Autofahrer zukommen, zeigt die Kampagne "Runter vom Gas" vom Bundesverkehrsministerium:

zu den Änderungen



E-Vergabe für öffentliche Ausschreibung

Ab Oktober 2018 wird dieelektronische Vergabe bei europaweiten Vergaben zur Pflicht. Die Änderung besagt, dass die gesamte Kommunikation und der Informationenaustausch im laufenden Vergabeverfahren grundsätzlich nur mithilfe elektronischer Mittel erfolgen darf. Das dürfte vor allem kleine Betriebe freuen, denn auch diese können sich für die Aufträge vom Bund, Ländern und Kommunen bewerben.



Mängelhaftung

Zum 1. Januar 2018 tritt dieReform der kaufrechtlichen Mängelhaftung in Kraft. Dann müssen Lieferanten auch für Ein- und Ausbaukosten geradestehen, wenn sie Handwerkern mangelhaftes Material verkaufen. Dabei gibt es ein Problem: Inwieweit die Lieferanten ihre Haftung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen können ist ungewiss und muss von der Rechtsprechung geklärt werden. Klar scheint nur, dass ein vollständiger Haftungsausschluss nicht möglich ist.



Mindestlohn

Ab Januar 2018 gilt der gesetzlicheMindestlohn von 8,84 Euro ausnahmslos in allen Branchen ohne jede Einschränkung. Tarifverträge, die dann noch unter dem Mindestlohn liegen, sind nicht zulässig.



Ökostrom-Umlage

Für zahlreiche Betriebe steigt von Januar 2018 an die Stromrechnung. Grund dafür ist die Entscheidung der EU, die die Befreiung von der Ökostromsteuer für Betriebe gestrichen hat. Demnach wird Neuanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), die Strom und Wärme zum Eigenverbrauch erzeugen, die Befreiung in Höhe von 60 Prozent der Umlage nach demErneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) nicht mehr gewährt. Betriebe  solcher Anlagen müssen künftig den vollen Satz von 6,8 Cent je Kilowattstunde auf selbstgenutzen Strom zahlen. Das Wirtschaftsministerium kündigte an, nach der ausstehenden Einigung mit der Europäischen Kommission die Umlagenbegrenzung für neue und betroffene Anlagen gesetzlich neu zu regeln.



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Werkvertragsrecht

Mit demGesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung wird das Werkvertragsrecht modernisiert. Dabei soll vor allem der Verbraucherschutz im Vordergrund stehen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2018  in Kraft treten und gilt für Verträge, die ab diesem Datum geschlossen werden. Bis einschließlich 31. Dezember 2017 abgeschlossene Verträge richten sich nach bisherigem Recht. Das Gesetz erfasst alle materialverarbeitenden Handwerksbetriebe; auch Tätigkeiten wie Maler- und Lackiererarbeiten sind mit abgedeckt.

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