
Digitalisierung: Die Fördermöglichkeiten im Überblick
Handwerksbetrieben winken üppige Zuschüsse von Bund und Land: Hier finden Sie die maßgeblichsten aktuellen Förderprogramme zur Digitalisierung.
Finanzielle Unterstützung von Bund und Land
Durch den Einsatz von moderner Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) können Handwerksbetriebe die Digitalisierung vorantreiben und zum Beispielbetriebliche Prozesse effizienter gestalten, neue Produkte und Dienstleistungen einführen oderinnovative Geschäftsmodelle umsetzen.
Um die digitale Transformation in Ihrem Unternehmen zu unterstützen, haben wir die maßgeblichsten Förderprogramme von Bund und Land zusammengestellt und skizzieren darin die wichtigsten Eckdaten.
Einen Gesamtüberblick über Fördergeber von Land, Bund und EU bietet dieFörderdatenbank auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Unser Digitalisierungsberater unterstützt Sie gern bei der Wahl der passenden Finanzspritze.
Die wichtigsten Programme im Überblick
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Landeskreditbank Baden-Württemberg
Von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffene Unternemen werden gefördert um Geschäftsmodell anzupassen oder weiterzuentwickeln
Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg mit maximal 249 Mitarbeitern und einem Umsatz von 50 Mio. € oder Bilanzsumme von 43 Mio. Euro
€ Beratunsgleistungen mit einem Zuschuss von 800 Euro pro Beratungstag
Antragstellung über BWHM GmbH Online-Antragsformular: das Unternehmen füllt die Checkliste aus
Weitere Informationen finden Sie beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus sowie bei der L-Bank.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Landeskreditbank Baden-Württemberg
Anschaffung von Hard- und Software mit verbundenen Dienstleistungen/Schulungen der Mitarbeiter zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen. Auch: Implementierung von IKT-Sicherheitslösungen.
Geräte, die zur ITK-Grundausstattung gehören
Systeme, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen angeschafft werden
Ersatzbeschaffungen ohne wesentlichen Digitalisierungsfortschritt
Online-Marketing-Maßnahmen/Webseitenerstellung ohne Integration in weitere betriebliche Abläufe
Unternehmen mit maximal 500 Mitarbeitern
€ Zuschuss 10 - 40 % (2.000 bis max. 10.000 Euro) ab einem Projektvolumen von 5.000 Euro oder dem Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss; Vorhaben von 5.000 bis 100.000 Euro
Zuschuss: Betrieb reichtAntrag direkt bei der L-Bank ein, Darlehen: Betrieb erstellt zusammen mit der Hausbankden Antrag.
Weitere Informationen erhalten Sie beimMinisterium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus oder direkt bei der L-Bank.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Modul 1: „Investition in digitale Technologien“ wie Soft- und Hardware
Modul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“ (Beschäftigte sollen im Umgang mit digitalen Technologien weitergebildet werden)
Unternehmen mit 3 bis maximal 499 Mitarbeitern
€ Die minimale Fördersumme beträgt als Zuschuss 17.000 Euro in Modul 1 und 3.000 Euro in Modul 2. Die Förderquote beträgt max. 50% (ab 1. Juli 2021: max. 40%). Das minimale Projektvolumen in Modul 1 beträgt als 34.000 Euro (ab 1. Juli 2021: 42.500 Euro).
Online-Antragstool inkl. Digitalisierungsplan und Finanzierungsplan
Anträge können durch den Betrieb beimBMWI gestellt werden. Auf der Website des Ministeriums finden Sie auchAntworten auf häufig gestellte Fragen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, KfW Bankengruppe
Investitionen und Betriebsmittel für Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben
Unternehmen mit max. 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Umsatz
€ Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben
Bei dieser Förderung stellt der Finanzierungspartner für das Unternehmen den Förderantrag.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website derKfW.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Beratungsleistungen in den Modulen „IT-Sicherheit“, „Digitale Markterschließung“ und „Digitalisierte Geschäftsprozesse“
Unternehmen mit max. 100 Mitarbeitern und 20 Mio. Euro Umsatz
€ Beratungsleistungen mit einem Fördersatz von 50 Prozent. Der Förderumfang beträgt max. 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.
Das Beratungsunternehmen stellt für das zu beratende Unternehmen den Förderantrag. Hier finden Sie einen Gesamtüberblick aller authorisierten Unternehmen.
Weitere Informationen gibt es beimBundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourimus Baden-Württemberg
Förderung der Inanspruchnahme von Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen im Rahmen von Produkt-, Dienstleistungs- und Verfahrensinnovationen
Unternehmen mit max. 100 Mitarbeitern und 20 Mio. Euro Umsatz oder Existenzgründer
€ Der Zuschuss beträgt bis zu 20.000 Euro und deckt max. 50 Prozent der Ausgaben.
DieAnträge werden nach den formalen Antragskriterien geprüft. Evtl. muss eine 15-minütige Präsentation stattfinden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Landeskreditbank Baden-Württemberg
Unterstützung der Handwerksbetriebe bei Zukunftsthemen wie Geschäftsmodellentwicklung, Digitalisierung von Prozessen, Digitale Vermarktung, Transformation analog zu digital
Handwerksunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg mit maximal 249 Mitarbeitern und einem Umsatz von 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme von 43 Mio. Euro
€ Beratungsleistungen mit einem Zuschuss, verbleibender Eigenanteil von 350 Euro pro Beratungstag
Antragsstellung über das Online-Formular derBWHM GmbH.
Weitere Informationen finden Sie beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus sowie bei der L-Bank.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Förderung von innovativen Vorhaben und Projekten aus dem Bereich „Digitalisierung und Künstliche Intelligenz“
Unternehmen und Start-Ups mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg
€ Zuwendungen zwischen 20.000 Euro bis 1 Mio. Euro (für Einzelvorhaben) bzw. 3 Mio. Euro (für Verbundvorhaben) nach folgender Staffelung: kleine Unternehmen: 45%, mittlere Unternehmen: 35%, Unternehmen mit unter 3.000 Mitarbeitern: 25%, Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeitern: 15%. Der Umsetzungszeitraum der Förderprojekte beträgt maximal 24 Monate.
Die Antragsformulare stehen auf derWebsite des Förderprogramms zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unterinvest-bw.de und beimMinisterium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Europäischer Sozialfond (ESF)
Beratungen zu personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Innovationsprozessen, die im Zusammenhang mit konkreten digitalen Veränderungen im Betrieb stehen
Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Jahresumsatz
€ Unternehmen unter 10 Mitarbeitern: bis zu 80 Prozent Zuschuss, Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeitern: bis zu 50 Prozent Zuschuss. Die Beratung kann max. 10 Tage dauern bei max. 1.000 Euro pro Beratungstag.
Die Förderfähigkeit klärt eine Erstberatungsstelle. Dort erhält man den Beratungscheck, mit dem die Prozessberatung genutzt werden kann.
Die Erstberatungsstellen und weitere Infos finden Sie auf der WebsiteUnternehmensWert: Mensch und der dazugehörigenSpezial "Plus-Version".
Legende
Träger der Förderung
Zweck der Förderung
ausgeschlossene Leistungen
Wer wird gefördert?
€ Wie und wie viel wird gefördert?
Art des Antragsverfahrens
Antrag und weitere Informationen

Thomas Gebhardt
Beauftragter für Innovation und Technologie (BIT), Schwerpunkt Digitalisierung
70191 Stuttgart