News-Urteil-Revision-Fahrverbote-1
killerbayer - iStock

Das Bundesverwaltungsgericht hält Fahrverbote für zulässig. Lesen Sie hier, was das für das Handwerk der Region Stuttgart bedeuten könnte und was die Kammern fordern.Fahrverbote: Die Folgen des Leipziger Urteils

Kammern appellieren: Wirkungsgutachten nochmals überprüfen

Am 27. Februar 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts zu Diesel-Fahrverboten bestätigt und Revisionen gegen Urteile der Vorinstanzen zurückgewiesen. Nachrüstungen älterer Motoren, wie sie die Landesregierung in ihremLuftreinhalteplan für den Regierungsbezirk Stuttgart anstrebt, reichen nach Einschätzung der Richter nicht aus, um die Schadstoffbelastung zu reduzieren. Städte können damit in Umweltzonen Fahrverbote verhängen.

Das Bundesverwaltungsgericht fordert in seinem Urteil aber zugleich, bei der Umsetzung die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Gemeinsam mit derIndustrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart appellieren wir daher an das Regierungspräsidium Stuttgart, diese Verhältnismäßigkeit bei der Anpassung der Maßnahmen im Luftreinhalteplan zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für NO2 in Stuttgart noch einmal in den Blick zu nehmen.

Denn das Gesamtwirkungsgutachten des Regierungspräsidiums, das die Grundlage des in Leipzig bestätigten Stuttgarter Urteils bildet, unterschätzt möglicherweise die positive Dynamik der Flottenentwicklung - das lässt die Abnahme der Schadstoffwerte in den letzten zwei Jahren vermuten.

Pragsattel
Maciej Noskowski - iStock

Es sollte berücksichtigt werden, dass technische Verbesserungen bereits zu einer deutlichen Annäherung an die Grenzwerte geführt haben. Werden die Grenzwerte aber auch ohne drakonische Sperrmaßnahmen in absehbarer Zeit eingehalten, sollte die Notwendigkeit von Fahrverboten nochmals auf den Prüfstand.

Hauptgeschäftsführer Thomas Hoefling verweist auf die hohe Betroffenheit des Handwerks: "Ein Fahrverbot ist ein gravierender Eingriff und trifft die Unternehmen ins Mark. Die meisten unserer Handwerksbetriebe wären direkt betroffen, obwohl sie das Problem nicht verursacht haben." Es mangele an Alternativen bei Dieselfahrzeugen, denn teils noch bis 2016 wurden in den für das Handwerk relevanten Fahrzeuggruppen fast nur Dieselfahrzeuge der Euro-5-Norm angeboten. Hierzu urteilte das Gericht, dass Euro-5-Fahrzeuge nicht vor dem 1. September 2019 mit Fahrverboten belegt werden dürfen.

Ein ausführliches Statement von Handwerkskammer und IHK finden Sie in unserer Pressenachricht:

zur Pressenachricht 008/2018

 Weitere Informationen zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Über das Leipziger Urteil berichten unter anderem die Stuttgarter Zeitung und die Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ) in ihren aktuellen Ausgaben. Am Tag der Urteilsverkündung haben auch der Baden-Würrtembergische Handwerkstag (BWHT) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ausführliche Statements abgegeben:

Deutsche Handwerks Zeitung: Bundesverwaltungsgericht erlaubt Fahrverbote für Dieselautos

Stuttgarter Zeitung: Das Fahrverbot kommt – Schonfrist für Euro 5

BWHT: Handwerk darf nicht Sündenbock jahrelanger Versäumnisse sein

ZDH: Fahrverbote sind nicht alternativlos

ZDH: Positionspapier "Handwerk als Partner der Luftreinhaltepolitik"

News-Luftreinhalteplan-Kritik
Kara - Fotolia.com

 
Gesine-Kapelle-2023

Gesine Kapelle

Stabsstelle Kommunikation und Politik

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-262

Fax 0711 1657-859

gesine.kapelle--at--hwk-stuttgart.de