News-Erbschaftssteuer
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Fünf Tipps zu den Neuheiten im Steuerrecht

Die Reform der Erbschaftsteuer war zuletzt in aller Munde. Doch es gibt noch viele weitere Neuheiten und Veränderungen im Steuerrecht. Wir haben fünf wichtige Tipps für Sie zusammengestellt.

Fünf Tipps vom Experten

Ob  Reform der Erbschaftsteuer, Grunderwerb oder der  Steuerbonus für Handwerkerleistung: Die Abgaben an den Staat berühren so gut wie jeden Bereich des Handwerksunternehmens. Wer auf dem aktuellen Stand ist, kann bares Geld sparen. Bei unserem Info-Abend Ende Juni hat der Steuerexperte Zenon Bilaniuk vom  Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg die Besucher auf den neuesten Stand der Rechtsprechung gebracht. Wir haben die fünf wichtigsten Tipps und Steuerneuigkeiten zusammengestellt.

Tipps und Steuerneuigkeiten

  • Wenn ein Betrieb geschenkt wird, wird der Betriebswert weiterhin nach dem AWH-Verfahren niedriger errechnet, als nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren.
  • Generell gilt: Warten Sie mit der Schenkung, bis wieder Rechtssicherheit herrscht.
  • Wer ein Grundstück oder Gebäude kaufen will, sollte zeitnah handeln. Denn bei der Grunderwerbsteuer ist eine Erhöhung zu erwarten.
  • Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen kann bei größeren Instandhaltungsarbeiten optimiert werden. Wird im alten Jahr noch eine Abschlagszahlung geleistet und im neuen Jahr die Schlussrechnung beglichen, kann der Steuerbonus zwei Mal genutzt werden. Denn entscheidend ist immer das Jahr, in dem die Zahlung erfolgt.
  • Ab 2017 müssen elektronische Registrierkassen alle Geschäftsvorfälle einzeln aufzeichnen und speichern können. Ab 2019 brauchen sie voraussichtliche eine technische Sicherheitseinrichtung. Zudem ist die sogenannte Kassennachschau vorgesehen, bei der ein Mitarbeiter des Finanzamts unangekündigt vor Ort eine Kassenprüfung vornehmen darf.


Video: Fünf Fragen an Zenon Bilaniuk

Vor der Info-Veranstaltung konnten wir uns mit Zenon Bilaniuk unterhalten. Im Interview erklärt er, was sich für Unternehmen mit der Reform der Erbschaftsteuer ändert, worauf sich besonders Handwerksbetriebe einstellen müssen und welche Neuerungen es bei der Betriebsbewertung und der Grunderwerbsteuer gibt.

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Stefan Maier

Betriebswirtschaftlicher Berater (Landkreis Böblingen, Rems-Murr-Kreis)

Heilbronner Straße 43

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Tel. 0711 1657-275

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