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RechtWiderrufsrecht und Informationspflichten für Betriebe

Hier finden Sie hilfreiche Muster zur Widerrufsbelehrung sowie die aktuell geltenden Änderungen im Bereich Verbraucherrecht, die sich auch auf Handwerksbetriebe auswirken.



Aktualisierte Muster zur Widerrufsbelehrung

Im November 2022 wurden die vomZentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) zur Verfügung gestellten Muster für die Widerrufsbelehrung bei Verbraucherverträgen aktualisiert, um verschiedene Vertragssituationen in der betrieblichen Praxis zu berücksichtigen.

Es werden nun fünf Muster-Widerrufsbelehrungen zur Verfügung gestellt, die die folgenden Vertragssituationen im Handwerk berücksichtigen:

  • Kaufverträge
  • Kaufverträge, die Dienstleistungen enthalten
  • Dienst-/Werkverträge
  • Dienst-/Werkverträge, die eine Warenübereignung enthalten
  • Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienst-/Werkverträgen

Die Mustervorlagen finden Sie hier zum Download:

ZDH: Praxis Recht – Widerruf bei Verträgen mit Verbrauchern



Symbolbild: Vertragsgestaltung
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Änderungen im Verbraucherrecht zum 28. Mai 2022

Im Mai 2022 haben sich im Bereich Verbraucherrecht zudem wichtige Änderungen ergeben, die sich auch auf Handwerksbetriebe auswirken.

Die Änderungen betreffen sowohl dasBGB und dasEGBGB als auch das Wettbewerbs- und Gewerberecht sowie das Preisangabenrecht. Eine der Neuregelungen betrifft das Widerrufsrecht des Verbrauchers – und hier insbesondere den Wertersatzanspruch des Unternehmers.

Zur Erinnerung: Wer als Handwerker mit einem Verbraucher per E-Mail, per Telefon oder außerhalb der Geschäftsräume einen Vertrag abschließt, muss besondere Regeln zum Widerruf beachten. Die bisherige Regelung für den Wertersatzanspruch berücksichtigte aber nicht die Besonderheiten der im Handwerk relevanten Werk- und sonstigen gemischten Verträge – also Verträge, die sowohl Kauf- als auch Dienstleistungselemente umfassen.

Nun ist für die Rechtsfolgenregelung statt der Vertragsart allein der Leistungsgegenstand des Vertrags entscheidend. Im Falle des Widerrufs gelten in diesen Fällen hinsichtlich der Waren die Vorschriften über die Rücksendung und hinsichtlich der Dienstleistung die Wertersatzregelung über die Abgeltung von Dienstleistungen.

Eine weitere wichtige Änderung zum 28. Mai 2022 betrifft außerdem die Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen: Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist ab sofort verpflichtend.

Hinweise auf das Telefax hingegen werden in der Muster-Widerrufsbelehrung und im Muster-Widerrufsformular gestrichen.



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Allgemeine Informationspflichten für Betriebe

Ansonsten bestehen nach wie vor insbesondere gegenüber ihrer eigenen Kundschaft, den Behörden, den Mitarbeitenden oder der Öffentlichkeit rechtliche Verpflichtungen, bestimmte Angaben zeitnah und umfassend zur Verfügung zu stellen.

Die Informationspflichten betreffen unter anderem folgende Bereiche:

Angaben bei geschäftlicher Korrespondenz

  • Angaben über den Betrieb (z.B. Brief, E-Mail, Rechnung)
  • Datenschutzhinweis

Pflichtangaben auf Webseiten

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Außergerichtliche Streitbeilegung
  • Datenschutzhinweis
  • Impressum

Informationen gegenüber Verbrauchern

  • Preisangaben
  • Verbraucherverträge
  • Widerrufsrecht des Verbrauchers

Informationen gegenüber Beschäftigten

  • Arbeitsschutz
  • Bewerber
  • Beschäftigte
  • Urlaubsansprüche

News-Informationspflichten
HWK

Weitere Informationen

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks bietet einen Überblick über wichtige Informationspflichten und verlinkt auf weitergehende Erläuterungen und Muster:

Praxis Recht – Informationspflichten im geschäftlichen Alltag

Wir informieren explizit zu den Informationspflichten zur Verbraucherstreitbeilegung und bieten dazu auch eigene Musterformulierungen an:

Informationspflichten zur Verbraucherstreitbeilegung



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