News-Datenschutz-Richtlinie
Robert Kneschke - Fotolia.com

Kopie von Die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung

Dieses Jahr ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren sind ihre Regelungen ab dem 25. Mai 2018 anwendbar und somit auch für alle Betriebe verbindlich. Lesen Sie hier, wie Sie sich optimal darauf vorbereiten können.



Kein Grund zur Panik - aber ein Grund zum Handeln

Schon heute müssen Firmen auf datenschutzrechtliche Vorgaben achten und diese bei ihren betrieblichen Abläufen berücksichtigen, um Datenschutzverstöße zu verhindern. Durch dieEuropäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ergeben sich Neuerungen bei den Vorgaben und Anforderungen des Datenschutzes.

Unternehmen sollten deshalb die Zeit bis zum Ablauf der Übergangsfrist nutzen und in dieser Zeit ihre bisherige Datenschutzpraxis überprüfen. Planen und setzen Sie die aufgrund der neuen Verordnung erforderlichen Umstellungen rechtzeitig um! 

Die Bundesregierung hat zwar in einigen Punkten noch die Möglichkeit, durch Gesetze ergänzende Regelungen zur Datenschutz-Grundverordnung zu verabschieden - dieser Spielraum für den Gesetzgeber besteht aber nur bei einigen für die Unternehmen bedeutenden Regelungen. Daher können Sie das Thema bereits jetzt in Angriff nehmen.

News-Datenschutz-Richtlinie-Europa
tashka2000 - Fotolia.com

 

Was bringt die Datenschutz-Grundverordnung?

Bisher ergeben sich die datenschutzrechtlichen Vorgaben für Unternehmen aus demBundesdatenschutzgesetz (BDSG) und aus weiteren speziellen Gesetzen wie dem Telemediengesetz (TMG). Das BDSG wird weitgehend durch die Datenschutz-Grundverordnung ersetzt werden.

Dass bedeutet jedoch nicht, dass alle bisherigen Vorgaben hinfällig sind!

  • Wesentliche Bestandteile des aktuellen Datenschutzrechts bleiben erhalten - zum Beispiel der Grundsatz, dass jede Datennutzung verboten ist, sofern es nicht einen gesetzlichen Erlaubnistatbestand dafür gibt. Auch müssen Betriebe nach heutigem Stand in Deutschland damit rechnen, dass die Mehrheit von ihnen weiterhin einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benötigt.

  • Beispiele für Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage sind z.B. Änderungen bei den Begriffsdefinitionen, Neuerungen beim Thema der Einwilligung im Datenschutzrecht, Erweiterungen der Informations- und Auskunftspflichten sowie der Löschungspflicht.

Wie stark ein Unternehmen von den Umstellungen betroffen ist, lässt sich nicht pauschal sagen - dazu ist die jeweilige Datennutzung in den Firmen zu unterschiedlich. Nicht zuletzt, weil auch Geldbußen sich zukünftig erhöhen, lohnt sich die frühzeitige Auseinandersetzung mit der Datenschutz-Grundverordnung aber in jedem Fall.



Download-Tipp

Einen guten Überblick über die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gibt derDigitalverband Bitkom e.V. in dieser Publikation:

FAQ: Was muss ich wissen zur EU-Datenschutz Grundverordnung? (pdf-Dokument, 233 KB)

Dara Horwath

Rechtsberaterin

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-284

Mobil 0162 4208363

Fax 0711 1657-873

dara.horwath--at--hwk-stuttgart.de

Nadja Grambow

Rechtsberaterin

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-305

Mobil 0172 7352082

nadja.grambow--at--hwk-stuttgart.de

Irina Sowietzki

Rechtsberaterin

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-263

Fax 0711 1657-873

irina.sowietzki--at--hwk-stuttgart.de

Stefanie Wagner

Rechtsberaterin

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-209

Mobil 0152 03609754

Fax 0711 1657-873

stefanie.wagner--at--hwk-stuttgart.de