News-Digitalisierungspraemie
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Das Wirtschaftsministerium bezuschusst die Digitalisierung mit bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie hier, wie Sie die Förderung beantragen.Land fördert KMU mit Digitalisierungsprämie

Diese Unternehmen und Projekte werden gefördert

Die Digitalisierung bietet gerade Handwerksbetrieben große Chancen. Denn der Einsatz von moderner Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) unterstützt Sie zum Beispiel dabei,betriebliche Prozesse effizienter zu gestalten, neue Produkte und Dienstleistungen einzuführen oderinnovative Geschäftsmodelle umzusetzen.

Um die digitale Transformation zu unterstützen, hat das baden-württembergische Wirtschaftsministerium im Juli 2017 mehrere Förderprogramme und Förderaufrufe im Rahmen derInitiative Wirtschaft 4.0 Baden-Württemberg gestartet. Dazu zählt auch die Digitalisierungsprämie, die 2018 neu aufgelegt und aufgestockt wurde. Bis 2019 stehen nuninsgesamt 24 Millionen Euro zur Verfügung. 

Mit der Prämie gefördert werden konkrete Projekte zur Einführung neuer digitaler Lösungen sowie zur Verbesserung derIT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

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 Wer wird gefördert?

Bezuschusst werden kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen mit bis zu 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das Ministerium unterstützt die digitale Transformation, indem Betriebe bei der konkreten Einführung neuer digitaler Systeme der IKT für ihre Produkte, Dienstleistungen, Prozesse und Lieferbeziehungen sowie der Verbesserung der IKT-Sicherheit gefördert werden.

Unternehmen, an denen andere Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten oder eine öffentliche Stelle zu 25 Prozent oder mehr beteiligt ist, werden nicht gefördert. Die Digitalisierungsprämie kann ein Betrieb innerhalb von zwei Jahren nur einmal erhalten. Unternehmen, die bereits 2017 eine Prämie erhalten haben, können also erst in 2019 nach Ablauf der zwei Jahre (gerechnet ab Datum des Zuschussbescheids) einen neuen Antrag stellen.



 Was wird gefördert?

Betriebliche Digitalisierungsvorhaben mit einem Kostenvolumen bis 100.000 Euro in den Bereichen:

  • Digitalisierung von Produktion und Verfahren
    (zum Beispiel: 3D-Druck, mobile Betriebsgeräte zur Produktionssteuerung, e-Commerce, e-Procurement)
  • Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
    (zum Beispiel digitale Plattformen, Fernwartung, Anwendung digitaler Standards)
  • Umsetzung von Strategien und Konzepten zur Digitalisierung
    (zum Beispiel IKT-Sicherheit, digitale Vertriebskanäle, Cloudtechnologie)

Zu förderfähigen Kosten zählen die Anschaffung von Hard- und Software sowie mit der Anschaffung verbundene:

  • Lizenz- und Systemservicegebühren
  • Dienstleistungen wie Migration der bisherigen Daten und Portierung der Softwarekomponenten
  • Schulungen der Mitarbeiter durch externe Dienstleister

Nicht gefördert werden:

  • Eigenleistungen und Personalkosten des geförderten Unternehmens
  • Beschaffung von IT-Grundausstattung oder Ähnliches
  • Optimierung einer Website zur reinen Unternehmens- oder Produktdarstellung ohne Verknüpfung mit betrieblichen Abläufen oder Ähnliches

Eine wichtige Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass das eingereichte Projekt noch nicht gestartet ist. Bitte beachten Sie imMerkblatt der L-Bank zur Digitalisierungsprämie insbesondere die Ziffer 1.3 „Nicht förderfähige Kosten“.



€  Wie wird gefördert?

Überstützt werden Vorhaben zwischen 10.000 Euro und 100.000 Euro mit einem Darlehen. Die Unternehmen erhalten bei Darlehen von 10.000 Euro bis einschließlich 50.000 Euro einen Tilgungszuschuss von 5.000 Euro. Bei höheren Darlehen beträgt der Tilgungszuschuss 10 Prozent der Darlehenssumme.

 Wo kann ich die Förderung beantragen?

Ausführliche Informationen zu den Förderbedingungen, dem Verfahren und zur Antragstellung sowie den Flyer zur Digitalisierungsprämie zum Download erhalten Sie bei der L-Bank:

zur Digitalisierungsprämie 2018



Welche weiteren Geldgeber bieten Förderprogramme?

Neben dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg fördern auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und die Landeskreditbank Baden-Württemberg Innovations- und Digitalisierungsvorhaben in Unternehmen:

Serie: "Digitalisierung? Was geht mich das an?"

Hier finden Sie alle Beiträge aus unserer Serie im Überblick:

Archiv: Serie "Digitalisierung? Was geht mich das an?"

Außerdem empfehlen wir Ihnen unsere Serie "Was tut die Kammer für mich?", in der wir über 50 unserer kostenfreien Dienstleistungen für Handwerksbetriebe vorstellen:

Archiv: Serie "Was tut die Kammer für mich?"

 
Thomas-Gebhardt-2023

Thomas Gebhardt

Berater für Innovation und Technologie (BIT), Schwerpunkt Digitalisierung

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-208

Mobil 0174 1744252

thomas.gebhardt--at--hwk-stuttgart.de