Nr. 027/2015 vom 15. Juni 2015

Handwerkskammer schlägt größere Freikontingente bei Autoradios vor

Rundfunkbeitrag handwerksgerecht weiterentwickeln

Reformvorschläge zur Neugestaltung der Rundfunkbeiträge hat die Handwerkskammer Region Stuttgart eingereicht. Die finanzielle Belastung für gewerbliche Fahrzeuge müsse für eine Reihe von Unternehmen auf ein erträgliches Maß reduziert werden, lautet die Forderung.

"Angesichts der erheblichen Zusatzeinnahmen besteht die Chance zu einer sachgerechten Lösung, ohne den Versorgungsauftrag der Rundfunkanstalten zu gefährden", appelliert Hauptgeschäftsführer Claus Munkwitz. Die Handwerkskammer hat sich hierzu an die Landtagsabgeordneten gewandt. Am kommenden Donnerstag wollen die Ministerpräsidenten der Länder in Berlin eine Grundsatzentscheidung über weitere Reformschritte treffen. Als denkbare Alternative schlägt das Handwerk die Freistellung jedes zweiten Fahrzeuges oder die Gewährung größerer Freikontingente vor.

"Die seitens der Länder bereits diskutierte Umstellung der Erfassung der Beschäftigtenzahl - statt nach Köpfen nunmehr nach Vollzeitäquivalenten - begrüßen wir ausdrücklich", so Munkwitz. Auf diese Weise könnten Branchen mit hohem Teilzeitanteil spürbar entlastet werden. Außerdem sollte geprüft werden, ob für mittelständische Betriebe mit mehreren Standorten eine zusammenfassende Anmeldung für ein bestimmtes Territorium abgegeben werden kann, um die jetzigen Zusatzlasten zu reduzieren. Vielfach handelt es sich aktuell um eine Verdopplung der jährlichen Betriebsausgaben für die Rundfunkfinanzierung.

Die zusätzliche Beitragspflicht für betriebliche Fahrzeuge sorgt bei mittelgroßen Betrieben für erhebliche Steigerungen der Gesamtkosten, da diese Unternehmen bereits durch die neue Betriebsstättenabgabe in größerem Umfang belastet werden. Bei Betrieben, die vornehmlich mobil tätig sind, liegt aber typischer Weise kaum eine Rundfunknutzung in der Betriebsstätte vor. Dieser Effekt tritt - bedingt durch die hohen Betriebsstättenpauschalen - verstärkt bei Betrieben mit neun und mehr Beschäftigten, insbesondere bei solchen mit mehr als 20 und erst recht bei solchen mit mehr als 50 Beschäftigten auf. Bei Kleinstbetrieben konnte dieser Effekt der Zusatzbelastung durch die Freistellung eines Fahrzeuges in Kombination mit der auf ein Drittel eines Beitrags reduzierten Betriebsstättenabgabe weitgehend vermieden werden.

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