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Wir haben mit Ordnungsamt, Polizei und Zoll Kontrollen in der Region Stuttgart durchgeführt. Wie viele Verstöße es gab und was Betriebe beachten sollten.Schwarzarbeit: Kontrollen in Barbershops

Gemeinsam im Einsatz gegen Schwarzarbeit

Vor dem Eingang eines Stuttgarter Barbershops versammelt sich Ende September eine Gruppe mit diesen Beteiligten:

  • Mitarbeiter des Gewerbeamts
  • Polizeibeamte
  • Zollbeamte
  • Mitarbeiter der Handwerkskammer


Das gemeinsame Ziel: dieBekämpfung von Schwarzarbeit in der Region.

Im Vorfeld wurden die Daten aus den einzelnen Bereichen der Handwerksrolle und des Ordnungsamtes vernetzt. Der Zoll ist dabei für die Überprüfung der Arbeitsbedingungen verantwortlich.

Schon im ersten Barbershop schneiden zwei der Mitarbeiter gerade die Haare ihrer Kunden. Ein klarer Verstoß gegen die Handwerksordnung, wie unser Rechtsberater Volker Süssmuth erklärt: „Friseurleistungen sind in Deutschland meisterpflichtig. Das bedeutet, dass entweder der Inhaber selbst oder ein von ihm eingestellter Betriebsleiter den Meistertitel tragen und anwesend sein muss.“

Das heißt: unerlaubte Handwerksausübung.

Den Mitarbeitern wird das weitere Durchführen von Friseurleistungen untersagt. Das Schneiden und Stylen von Bärten hingege bleibt ihnen erlaubt.

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Wichtiges Signal an Kunden

Die Kunden der Barbershops werden als Zeugen befragt, denn mithilfe ihrer Angaben kann die Höhe des Bußgelds berechnet werden. Ein Kunde im Wartebereich stellt sich entschieden gegen die Schwarzarbeit: „Ach, hier dürfen gar keine Haare geschnitten werden? Dann gehe ich.“

Auch die Mitarbeiter des Shops werden befragt. Es geht zum Beispiel um die Einhaltung des Mindestlohns und des Arbeitszeitgesetzes. Außerdem überprüfen die Beamten die korrekte Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und die Kassenführung.

 Verstöße gibt es in jedem Betrieb:

  • Ordnungswidrigkeiten
  • Nichteinhaltung des geltenden Mindestlohns
  • illegale Beschäftigung
  • Sozialversicherungsbetrug
  • fehlende oder fehlerhafte Kassenaufzeichnungen


Legale Wirtschaft fördern

Der Zoll resümiert: „Die Trefferquote ist erschreckend hoch, verglichen mit anderen Einsätzen.

Immerhin: Alle Betriebe gestehen die Verstöße ein und wollen nachbessern. Trotzdem werden Verfahren eingeleitet und die Unterlagen werden einer strengen Überprüfung unterzogen. Je nach Schwere des Verstoßes kommen auf die Inhaber Bußgelder in Höhe von mehreren Tausend Euro zu. Volker Süssmuth erklärt: „Wollen die Betriebe weiter bestehen, müssen sie sich in die Handwerksrolle eintragen  lassen.“

Trotzdem sollte man sich als eingetragener Meisterbetrieb nicht zurücklehnen. So wird zum Beispiel alle zwei Jahre derMindestlohn neu festgesetzt, der für alle Betriebe verpflichtend ist.

Benno Bartosch, Sachgebietsleiter Gewerberecht des Stuttgarter Ordnungsamtes, fasst den Tag so zusammen: „Mit dieser Razzia haben wir ein Zeichen gesetzt. Für mehr fairen Wettbewerb im Handwerk und die Förderung der legalen Wirtschaft insgesamt. Steter Tropfen höhlt den Stein!“

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Achim Kraisel

Fachexperte Handwerks- und Gewerberecht

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-245

Fax 0711 1657-867

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Volker Süssmuth

Rechtsberater

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