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RechtTeilzeit: Worauf ist arbeitsrechtlich zu achten?

Arbeitgeber und Arbeitnehmende können abweichend von einem Vollzeitarbeitsverhältnis Teilzeit miteinander vereinbaren. Hier finden Sie einen ersten Überblick zum Thema.



Wer gilt als Teilzeitbeschäftigter?


Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) definiert einen Teilzeitbeschäftigten als Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.



Welche Arten von Teilzeit gibt es?

Teilzeit taucht in vielen verschiedenen Formen im Arbeitsleben auf. Häufig mit Teilzeit verbundene Themen sind dabei insbesondere:

  • „Minijob mit Verdienstgrenze“ (ehemals 450-Euro-Minijob)
  • „Midijob“ (Beschäftigung im Übergangsbereich)
  • Arbeit auf Abruf


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Gibt es einen Anspruch auf Gleichbehandlung?

Die Diskriminierung von Teilzeitkräften ist verboten: Teilzeitbeschäftigte haben grundsätzlich einen Anspruch auf Gleichbehandlung. Das heißt konkret: Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen seiner Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als eine vergleichbare Vollzeitkraft – es sei denn, ein von Gesetz und Rechtsprechung anerkannter sachlicher Grund rechtfertigt die unterschiedliche Behandlung.



Welche arbeitsrechtlichen Vorschriften gelten?

Für Teilzeitbeschäftigte gelten grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Gesetze und Vorschriften wie für einen Vollzeitbeschäftigten.



Gibt es ein Recht auf Teilzeit?

Neben einer einvernehmlichen Teilzeitvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen im laufenden Arbeitsverhältnis auch einen Anspruch auf Teilzeit haben.



Welche befristeten und unbefristeten Teilzeitansprüche gibt es?

Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich auf gesetzliche Teilzeitansprüche, die sich zum Teil stark voneinander unterscheiden – insbesondere im Hinblick auf ihre Voraussetzungen und ihren Umfang. Ansprüche auf Teilzeit können sich aber auch aus gegebenenfalls zur Anwendung kommenden Tarifverträgen ergeben.

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§ Zeitlich unbefristete Teilzeitansprüche nach Gesetz:

§ Zeitlich befristete Teilzeitansprüche nach Gesetz:

 An wen kann ich mich mit Einzelfragen wenden?

Mit Einzelfragen zum Thema Teilzeit können Sie sich gern an unsere Rechtsberatung wenden.