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amh-online.de/Sascha Schneider

Der Check für ukrainische Berufsqualifikationen erleichtert Menschen aus der Ukraine die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt.Berufseinstieg: Erst-Check für ukrainische Geflüchtete

 So funktioniert der Erst-Check

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine können ab sofort ein neues Serviceangebot nutzen, um ihre Qualifikationen und Berufserfahrungen für Arbeitgeber sichtbarer und transparenter zu machen: den Erst-Check zu Berufsqualifikationen.

Im Rahmen dieser Kurzberatung nimmt unser Team Informationen zu Berufsabschlüssen, Arbeitserfahrungen und Sprachkompetenzen der Geflüchteten auf und gibt ihnen eine erste Einschätzung zu einem vergleichbaren deutschen Ausbildungsberuf. Das Ergebnis wird in einem Erst-Check-Dokument festgehalten, das auch die Arbeitsagenturen und Jobcenter bei Vermittlungsaktivitäten unterstützt.

„Qualifiziertes Personal wird händeringend gesucht. Mit dem Dokument gewinnen Handwerskbetriebe einen ersten Eindruck, in welchen Berufen die Bewerbenden ausgebildet wurden und welche Erfahrungen sie mitbringen“, erklärt Anette Groschupp, Teamleiterin Anerkennung und Validierung von Berufskompetenzen. Das Angebot ermögliche Personen aus der Ukraine zudem eine gezieltere Bewerbung.

Die meisten Handwerksberufe zählen zu den nicht reglementierten Berufen. Ukrainische Geflüchtete, die sich mit vorübergehendem Schutz im Sinne desAufenthaltsgesetzes in Deutschland aufhalten, können daher auch ohne formale Berufsanerkennung eine Erwerbstätigkeit in diesen Berufen aufnehmen.

Wer in reglementierten Berufen (im Handwerk: alle Berufe derAnlage A) arbeiten oder sich im zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig machen möchte, muss dasAnerkennungsverfahren nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz beantragen. Auf der Websiteanerkennung-in-deutschland.de findet sich neben einer Übersicht der Berufe auch die zuständige Anerkennungsstelle.

Personen aus Drittstaaten, die nicht als Schutzsuchende, sondern als Fachkräfte nach Deutschland einwandern wollen, müssen nach den Regeln des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes generell vor ihrer Einreise die formale Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses anstreben.



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Pixabay

 Erst-Check kostenfrei durchführen

Wer aus der Ukraine geflüchtet ist und seine Qualifikationen und Berufserfahrungen sichtbarer machen möchte, kann sich gern an unser Team Anerkennung und Validierung von Berufskompetenzen wenden:

 anerkennung@hwk-stuttgart.de

Wir vereinbaren dann ein persönliches Beratungsgespräch, an dessen Anschluss Geflüchtete das Erst-Check-Dokument direkt mitnehmen können.



Ajoke-de-la-Cruz-2022

Ajoke de la Cruz

Anerkennung und Validierung von Berufskompetenzen

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-206

Fax 0711 1657-896

ajoke.delacruz--at--hwk-stuttgart.de

Anette-Groschupp-2023

Anette Groschupp

Anerkennung und Validierung von Berufskompetenzen

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-291

Mobil 0162 2415642

Fax 0711 1657-896

anette.groschupp--at--hwk-stuttgart.de

Andrea-Haindl-Jovicic

Andrea Haindl-Jovicic

Anerkennung und Validierung von Berufskompetenzen

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-549

Mobil 0172 7944416

Fax 0711 1657-859

andrea.haindl--at--hwk-stuttgart.de

Anita-Leger

Anita Leger

Anerkennung und Validierung von Berufskompetenzen

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-317

Fax 0711 1657-896

anita.leger--at--hwk-stuttgart.de