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Gemeinsam mit der Polizei und dem Gewerbeamt sind wir in Stuttgart Verdachtsfällen der unerlaubten Handwerksausübung nachgegangen.Verdacht auf Schwarzarbeit: Kontrollen in Zweiradbetrieben

Im Einsatz gegen Schwarzarbeit

Fast ein Dutzend Fahrradwerkstätten in Stuttgart bekamen Mitte Mai Besuch von Kontrolleuren der Polizei, dem Gewerbeamt der Landeshauptstadt und der Handwerkskammer. Ziel der Überprüfung vor Ort war, zu sehen, ob in den Betrieben das Zweiradmechaniker-Handwerk ausgeübt wird und hierfür auch die geforderte Qualifikation vorliegt.

Meist lautete die Begründung der Inhaber: Wir verkaufen nur, wir reparieren nicht.

Aufgefallen waren den Prüfern aber gut ausgestattete Werkstätten und entsprechende personelle Besetzung durch Vollzeitkräfte. Nun muss anhand von Rechnungen geklärt werden, ob der Nebenbetrieb tatsächlich als „unerheblich“ bezeichnet werden darf. Dies bemisst sich an der Umsatzrelation zwischen reinem Verkauf und Reparatur und der Anzahl der Mitarbeiter im Werkstattbereich.

Die Notwendigkeit der Kontrollen erklärt unser Rechtsexperte Volker Süssmuth so: „In der Branche ist es üblich, neue Fahrräder für den Verkauf gebrauchsfertig zu montieren. Sobald Reparatur im Spiel ist, ist das vollhandwerkliche und damit zulassungspflichtige Zweiradmechaniker-Handwerk betroffen.“ Und hierfür sei die entsprechende fachliche Qualifikation nachzuweisen.



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Kontrollen als wichtiges Signal

Alle besuchten Betriebe waren nicht mit dem Zweiradmechaniker-Handwerk bei der Handwerkskammer eingetragen, obwohl sie mit Fahrradhandel, Reparatur, Radservice, Fahrradcheck, Reparatur historischer Räder oder ähnlichem werben.

„Schon diese Bezeichnungen sind Anhaltspunkte für umfangreiche Leistungen, die dem vollhandwerklichen zulassungspflichten Zweiradmechaniker-Handwerk zuzuordnen sind“, erklärt Süssmuth.

Für Manuel Beitlich, Fachexperte Recht und Handwerksorganisationen, liegt die sprunghafte Zunahme der Zahl der Betriebe am Fahrradboom, der durch die Fitness-Bewegung und auch die Corona-Lockdown-Zeit ausgelöst wurde. „Wir haben auf Straßen und Radwegen so viele Räder und vor allem auch E-Bikes, wie noch nie zuvor. Sind die Zweiräder unsachgemäß montiert und gewartet, ist das eine Gefahr für Leib und Leben.“

Deshalb sei das Zweiradmechaniker-Handwerk ein gefahrengeneigtes Handwerk und dürfe nur mit der notwendigen Qualifikation und fachlicher handwerklicher Kompetenz ausgeführt werden. Verstärkte Kontrollen seien deshalb mehr als notwendig.

„Es passiert schon genug im Straßenverkehr, da dürfen laienhafte Reparaturen von angeblichen Zweiradexperten nicht noch dazukommen“, macht Manuel Beitlich deutlich.



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Eintragung in die Handwerksrolle

Wer muss sich eintragen und was müssen Sie dazu wissen?

Unsere Mitarbeiter aus derHandwerksrolle helfen bei Fragen zur Eintragung und der Abgrenzung handwerklicher Tätigkeiten gern weiter.



 


Volker Süssmuth

Rechtsberater

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70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-295

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